Startseite -> Bekanntmachungen des Rathauses von Palma
Wer kann den Antrag stellen? | Jeder kann diesen Antrag stellen |
Einzureichende Unterlagen | Es sind folgende Dokumente einzureichen:
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Wo kann der Antrag gestellt werden? | Bei jedem beliebigen OAC Bürgerbüro (Meldestelle). Der Bericht kann bei folgender Behörde abgeholt werden: |
Frist für die Abwicklung des Verfahrens | Die Frist für die Abwicklung des Verfahrens beträgt 3 monate |
Gebühr und Zahlungsmodalität | Die Gebühr wird von der Ausführungsverordnung der Gemeinde für Steuern für das laufende Jahr festgelegt (je nach Art des beantragten Dokuments: Bescheinigung, Bericht...) |
Gesetzliche Regelung |
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Wer bearbeitet den Antrag? | Dienststelle für Bauauskunft |
Art der Verfahrenseinleitung | Antrag durch den Betroffenen |
Anforderungen | Der Antragsteller muss eine Person mit berechtigtem Interesse im Sinne des Artikels 31 von Gesetz 30/1992 sein. |
Entscheidungsinstanz | Dienststelle für Bauauskunft |
Auswirkungen der Nichtbescheidung | Trifft nicht zu |
Ausschöpfung des Verwaltungsverfahrens | Nicht bewertet |
Bemerkungen | In welchen Fällen muss eine Gebühr entrichtet werden? |
Weitere Informationen | Auf dem Antrag muss die Strasse, Hausnummer und Postleitzahl des Geschäftslokals oder der Wohnung angegeben werden. Der Antragsteller muss eine Telefonnummer für Kontaktzwecke angeben und alle Unterlagen unterzeichnen. Der Flächennutzungsplan PGOU steht Ihnen bei der Dienststelle für Bauauskunft und städtebauliche Organisation (Servei d'Organització i Informació Urbanística) oder auf der Webseite www.palmademallorca.es zur Verfügung. |
Ajuntament de Palma
Platz
de Santa Eulàlia
9.
07001
Palma
(Illes Balears)
Telefon: 010 / 971225900 / 630308226
E-Mail: ajuntament@palma.cat