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Wer kann den Antrag stellen? | Jeder kann den Antrag stellen |
Einzureichende Unterlagen |
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Wo kann der Antrag gestellt werden? | Kabinett für die Verhütung von Strassenverkehrsunfällen. Lokalpolizei von Palma. |
Frist für die Abwicklung des Verfahrens | Die Frist für die Abwicklung des Verfahrens beträgt 30 tage |
Gebühr und Zahlungsmodalität | Höhe der Gebühr: Die Gebühr ist in der Ausführungsverordnung der Gemeinde für Steuern (OF) des laufenden Jahres festgelegt. (Konzept 310,00). |
Gesetzliche Regelung |
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Wer bearbeitet den Antrag? | Kabinett für die Verhütung von Strassenverkehrsunfällen. Lokalpolizei von Palma. |
Art der Verfahrenseinleitung | Antrag durch den Betroffenen |
Anforderungen | Der Antrag kann von jedem gestellt werden, der in einen Verkehrsunfall verwickelt ist oder von dessen Versicherungsgesellschaft. |
Entscheidungsinstanz | Kabinett für die Verhütung von Strassenverkehrsunfällen. Lokalpolizei von Palma. |
Auswirkungen der Nichtbescheidung | Trifft nicht zu |
Ausschöpfung des Verwaltungsverfahrens | Der Beschluss beendet nicht das Verfahren |
Bemerkungen | Bei Antrag auf grundlegende Informationen zu einem Unfall (Daten der Beteiligten, Nummernschild, Fahrzeughersteller und Versicherungsgesellschaften der beteiligten Fahrzeuge): Antwort ab 12:00 Uhr des nächsten Werktages. Kostenloser Dienst Bei Antrag auf Informationen zu einem Unfall, zu dem die Lokalpolizei gerufen wurde (Kopie des internen Berichts und Bericht der anwesenden Polizisten): Antwort innerhalb eines Monats ab dem Tag nach der Antragstellung gerechnet: Gebühr 28 der Ausführungsverordnung für Steuern der Gemeinde (OF). Antrag auf Ausstellung eines informativen Berichtes zum Verkehrsunfall (beinhaltet die Erklärung der Beteiligten): Antwort innerhalb eines Monats ab dem Tag nach der Antragstellung gerechnet: Gebühr 29 der Ausführungsverordnung für Steuern der Gemeinde (OF). Sollte der Antragsteller ausserhalb der Insel wohnen, muss der Antrag (schriftlich, mit genauer Beschreibung des Antrags) per Post oder per Fax zugesandt werden. Die Zahlungsbestätigung der Gebühr muss beigefügt werden (Zahlung auf das für diesen Zweck bestimmte Bankkonto des Rathauses von Palma). |
Weitere Informationen | Wann ist das Kabinett befugt, einen Bericht auszustellen? Nachdem alle Untersuchungen und Verfahren im Zusammenhang mit dem Unfall abgeschlossen wurden. |
Ajuntament de Palma
Plaça
de Santa Eulàlia
9.
07001
Palma
(Illes Balears)
Telefon: 010 / 971225900 / 630308226
E-Mail: ajuntament@palma.cat