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Antrag für die Beschilderung und Kontrolle bei Nutzung der öffentlichen Strassen

Wer kann den Antrag stellen? Jeder kann den Antrag stellen
Einzureichende Unterlagen
  • Spezifisches Formular für die Beantragung von Sonderwachdiensten
  • Nach Bewilligung des Antrags muss der Antragsteller ein von der Bank ausgestelltes Dokument als Nachweis über die Zahlungsbestätigung der Gebühr vorlegen (unerlässliches Kriterium für die Gewährung der Genehmigung).  

Wo kann der Antrag gestellt werden?

Sonderwachdienst. Gebäude der Lokalpolizei.
Avda. Sant Ferran (Ecke C/ Son Dameto).

Gebühr und Zahlungsmodalität

Gebühr für die Sonderüberwachung von Gewerbebetrieben sowie für weitere Dienstleistungen, die im Zuständigkeitsbereich der Gemeinde liegen, verursacht durch Gewerbetätigkeiten, die die Bereitstellung von Sonderdiensten erfordern (Konzept 311,02). 
 
Die Höhe der Gebühr ist in der Ausführungsverordnung der Gemeinde für Steuern des laufenden Jahres festgelegt und hängt von der beantragten Beschilderung ab sowie von der Anzahl der Polizeibeamten, die für die Überwachung der Nutzung der öffentlichen Strasse erforderlich sind. 

Wer bearbeitet den Antrag? Sonderwachdienst. Lokalpolizei von Palma
(Servicio de Especial Vigilancia. Policía Local de Palma.)
Avda. Sant Ferran (Ecke C/ Son Dameto). Gebäude der Lokalpolizei.
Tel.: 971 22 55 00 (Anschluss: 2217)
Art der Verfahrenseinleitung Antrag des Betroffenen o. durch einen Beauftragten
Anforderungen
  • Bei Nutzung der öffentlichen Strasse auf Grund von Bauarbeiten: Der Antrag kann von dem Inhaber der Genehmigung gestellt werden (von sowohl einer Genehmigung für Bauarbeiten als auch einer Genehmigung für die Nutzung öffentlicher Strassen).
  • In allen weiteren Fällen: jede Person kann den Antrag stellen. 

Entscheidungsinstanz Sonderwachdienst. Lokalpolizei von Palma
(Servicio de Especial Vigilancia. Policía Local de Palma.)
Avda. Sant Ferran (Ecke C/ Son Dameto). Gebäude der Lokalpolizei.
Tel.: 971 22 55 00 (Anschluss: 2217)
Auswirkungen der Nichtbescheidung Wird abgewiesen
Ausschöpfung des Verwaltungsverfahrens Der Beschluss beendet nicht das Verfahren
Ressource Förmliche Beschwerde 
Bemerkungen

Sollte eine Strassenbeschilderung für die Nutzung der öffentlichen Strassen erforderlich sein, so muss der Antragsteller die Kosten für das Aufstellen dieser Beschilderung tragen, ausser die Nutzung der öffentlichen Strasse ist sozialer Natur wie z.B. für die Zusammenkünfte von Nachbarn, Feierlichkeiten usw. In solchen Fällen fällt keine Gebühr an.

Weitere Informationen

In welchen Fällen kann ein solcher Antrag gestellt werden? Nachdem eine Genehmigung für die Nutzung öffentlicher Strassen gewährt wurde, kann ein Antrag auf Genehmigung der Strassenbeschilderung und/oder Polizeikontrolle während der besagten Nutzung der öffentlichen Strasse gestellt werden. 

26 Mai 2023

Ajuntament de Palma
Platz de Santa Eulàlia 9. 07001 Palma (Illes Balears)
Telefon: 010 / 971225900 / 630308226
E-Mail: ajuntament@palma.cat