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Verlassene Fahrzeuge

Wer kann den Antrag stellen? Jeder kann diesen Antrag stellen
Einzureichende Unterlagen
  • Mündlicher oder schriftlicher Antrag.
  • Im Falle eines schriftlichen Antrags:
    • Im UIAP Büro: Allgemeines Antragsformular.
    • In den Gemeindebüros der Lokalpolizei in Palma: 'Berichterstattung der Nachbarn und Beschwerden über unübliche Vorkommnisse' ('Comunicado vecinal sobre quejas y anomalías').
Wo kann der Antrag gestellt werden?

Schriftliche Anträge: In jedem beliebigen Gemeindebüro der Lokalpolizei von Palma, im Gebäude der Lokalpolizei auf der Avda. Sant Ferran oder im OAC Bürgerbüro (Meldestelle)

Mündlicher Antrag: Anruf: 010 (SAT).

Gesetzliche Regelung
  • Gemeindesatzung über die Verkehrsregelung, veröffentlicht im Amtsblatt der Balearen BOIB Nr. 80 vom 5. Juli 2001, abgeändert durch Beschluss der Vollversammlung des Rathauses von Palma am 26. September 2002 und im Amtsblatt der Balearen BOIB Nr. 126 vom 19. Oktober 2002 veröffentlicht.
  • Königliche Gesetzesverordnung 339/90 vom 2. März, wodurch der Inhalt des Straßenverkehrsgesetzes verabschiedet wird.
  • Gesetz 10/1998 vom 21. April über Abfall, abgeändert durch Gesetz 16/2002 vom 1. Juli zur Vorbeugung und Kontrolle der Umweltverschmutzung.
  • Königliches Dekret 1383/2002 vom 20. Dezember über die Entsorgung von Fahrzeugen am Ende ihrer Lebensdauer.
Wer bearbeitet den Antrag? Lokalpolizei von Palma.
Avda. Sant Ferran (Ecke mit C/ Son Dameto). Gebäude der Lokalpolizei.
Tel.: 971 22 55 12 
E-Mail: externsva@pol.palma.cat
Art der Verfahrenseinleitung Antrag des Betroffenen o. durch einen Beauftragten
Anforderungen Jeder kann diesen Antrag stellen (der Antrag kann sogar anonym gestellt werden).
Entscheidungsinstanz Lokalpolizei von Palma.
Avda. Sant Ferran (Ecke mit C/ Son Dameto). Gebäude der Lokalpolizei.
Tel.: 971 22 55 12 
E-Mail: externsva@pol.palma.cat
Auswirkungen der Nichtbescheidung Trifft nicht zu
Ausschöpfung des Verwaltungsverfahrens Der Beschluss beendet nicht das Verfahren
Ressource Förmliche Beschwerde.
Weitere Informationen

Werden alle abgestellten PKWs abgeholt? Ja. Die Fahrzeuge, die als solider, städtischer Abfall betrachtet werden (d.h. jene, die nicht mehr fahrtüchtig sind, wie z.B. beschädigte Fahrzeuge, Fahrzeuge mit fehlenden Teilen), werden zuerst abgeholt

DOKUMENTEN-DOWNLOAD
23 April 2018

Ajuntament de Palma
Platz de Santa Eulàlia 9. 07001 Palma (Illes Balears)
Telefon: 010 / 971225900 / 630308226
E-Mail: ajuntament@palma.cat