Startseite -> Formalitäten und Verfahren ohne elektronische Signatur
Wer kann den Antrag stellen? | Jeder kann diesen Antrag stellen |
Einzureichende Unterlagen |
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Wo kann der Antrag gestellt werden? | Schriftliche Anträge: In jedem beliebigen Gemeindebüro der Lokalpolizei von Palma, im Gebäude der Lokalpolizei auf der Avda. Sant Ferran oder im OAC Bürgerbüro (Meldestelle) Mündlicher Antrag: Anruf: 010 (SAT). |
Gesetzliche Regelung |
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Wer bearbeitet den Antrag? | Lokalpolizei von Palma. Avda. Sant Ferran (Ecke mit C/ Son Dameto). Gebäude der Lokalpolizei. Tel.: 971 22 55 12 E-Mail: externsva@pol.palma.cat |
Art der Verfahrenseinleitung | Antrag des Betroffenen o. durch einen Beauftragten |
Anforderungen | Jeder kann diesen Antrag stellen (der Antrag kann sogar anonym gestellt werden). |
Entscheidungsinstanz | Lokalpolizei von Palma. Avda. Sant Ferran (Ecke mit C/ Son Dameto). Gebäude der Lokalpolizei. Tel.: 971 22 55 12 E-Mail: externsva@pol.palma.cat |
Auswirkungen der Nichtbescheidung | Trifft nicht zu |
Ausschöpfung des Verwaltungsverfahrens | Der Beschluss beendet nicht das Verfahren |
Ressource | Förmliche Beschwerde. |
Weitere Informationen | Werden alle abgestellten PKWs abgeholt? Ja. Die Fahrzeuge, die als solider, städtischer Abfall betrachtet werden (d.h. jene, die nicht mehr fahrtüchtig sind, wie z.B. beschädigte Fahrzeuge, Fahrzeuge mit fehlenden Teilen), werden zuerst abgeholt |
Ajuntament de Palma
Plaça
de Santa Eulàlia
9.
07001
Palma
(Illes Balears)
Telefon: 010 / 971225900 / 630308226
E-Mail: ajuntament@palma.cat