Wer kann den Antrag stellen? | Jeder kann den Antrag stellen: natürliche Personen, juristische Personen... |
Einzureichende Unterlagen |
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Wo kann der Antrag gestellt werden? | Einzureichen sind die Unterlagen beim Zentralregister der Bürgerbüros (Oficinas de Atención a la Ciudadanía, OAC), oder bei einer der juristisch geregelten Stellen der öffentlichen Verwaltung, die durch Artikel 38.4 des Gesetzes 30/1992 festgelegt sind. |
Gebühr und Zahlungsmodalität |
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Gesetzliche Regelung |
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Wer bearbeitet den Antrag? | Dienststelle für Gewerbetätigkeit und ¿sicherheit (Departament d'Activitats i Seguretat dels Establiments) Avda. Gabriel Alomar, 18 (2. Etage) 07006 Palma de Mallorca Tel.: 971 22 59 00 (Zentrale) |
Art der Verfahrenseinleitung | Antrag durch den Betroffenen |
Anforderungen | Der Antragsteller muss Inhaber einer Lizenz für komplementäre, musikalische Unterhaltung sein |
Entscheidungsinstanz | Dienststelle für Gewerbetätigkeit und ¿sicherheit (Departament d'Activitats i Seguretat dels Establiments) Avda. Gabriel Alomar, 18 (2. Etage) 07006 Palma de Mallorca Tel.: 971 22 59 00 (Zentrale) |
Auswirkungen der Nichtbescheidung | Trifft nicht zu |
Ausschöpfung des Verwaltungsverfahrens | Nicht bewertet |
Ressource | Abhilfegesuch, verwaltungsgerichtliche Klage und Wiederaufnahmeverfahren gegen Verwaltungsakt |
Bemerkungen | Die Erneuerung der Lizenz für Lokale (Klasse B) mit Musik muss alle 3 Jahre beantragt werden, zwischen dem 1. Oktober und dem 31. Dezember. |
Weitere Informationen | Kann man einen Antrag auf Erneuerung einer Lizenz für komplementäre, musikalische Unterhaltung stellen, sollte man keine Lizenz zur Eröffnung und Inbetriebnahme eines Gewerbebetriebs besitzen? |
Ajuntament de Palma
Plaça
de Santa Eulàlia
9.
07001
Palma
(Illes Balears)
Telefon: 010 / 971225900 / 630308226
E-Mail: ajuntament@palma.cat