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Erneuerung einer Lizenz für komplementäre, musikalische Unterhaltung und für Lokale (Klasse B) mit Musik

Wer kann den Antrag stellen? Jeder kann den Antrag stellen: natürliche Personen, juristische Personen...
Einzureichende Unterlagen
  • Allgemeiner Antrag.
  • Nachweis
    • Allgemeiner Antrag.
    • Nachweis über die Auflagen für die Erteilung der Lizenz und Vorlage einer akustischen Studie.

     

Wo kann der Antrag gestellt werden? Einzureichen sind die Unterlagen beim Zentralregister der Bürgerbüros (Oficinas de Atención a la Ciudadanía, OAC), oder bei einer der juristisch geregelten Stellen der öffentlichen Verwaltung, die durch Artikel 38.4 des Gesetzes 30/1992 festgelegt sind.
Gebühr und Zahlungsmodalität
  • Die Gebühr ist in der Ausführungsverordnung der Gemeinde für Steuern des laufenden Jahres festgelegt.  
  • Der Betrag hängt von der Quadratmeterzahl der Fläche ab, auf der die Gewerbetätigkeit stattfindet, von der Strasse, auf dem sich der Gewerbebetrieb  befindet, etc.
Gesetzliche Regelung
  • Verordnung zur Regelung der Öffnungszeiten und Auflagen für Unterhaltungslokale und Gastronomiebetriebe, die im Rahmen der Gemeinderatssitzung vom 9. April 2003 (veröffentlicht im Amtsblatt der Balearen BOIB Nr. 73 vom 22. Mai), mit Hinblick auf öffentliche Lokale (B-Klasse) mit Musik, vom Gemeinderat verabschiedet wurde.
  • Städtische Verordnung zum Schutz der Umwelt gegen Lärm- und Vibrationsbelästigung. (Veröffentlicht im Amtsblatt der Balearen BOIB Nr. 95 vom 29. Juli 1995).
Wer bearbeitet den Antrag? Dienststelle für Gewerbetätigkeit und ¿sicherheit
(Departament d'Activitats i Seguretat dels Establiments)
Avda. Gabriel Alomar, 18 (2. Etage)
07006 Palma de Mallorca
Tel.: 971 22 59 00 (Zentrale)
Art der Verfahrenseinleitung Antrag durch den Betroffenen
Anforderungen Der Antragsteller muss Inhaber einer Lizenz für komplementäre, musikalische Unterhaltung sein
Entscheidungsinstanz Dienststelle für Gewerbetätigkeit und ¿sicherheit
(Departament d'Activitats i Seguretat dels Establiments)
Avda. Gabriel Alomar, 18 (2. Etage)
07006 Palma de Mallorca
Tel.: 971 22 59 00 (Zentrale)
Auswirkungen der Nichtbescheidung Trifft nicht zu
Ausschöpfung des Verwaltungsverfahrens Nicht bewertet
Ressource Abhilfegesuch, verwaltungsgerichtliche Klage und Wiederaufnahmeverfahren gegen Verwaltungsakt
Bemerkungen

Die Erneuerung der Lizenz für Lokale (Klasse B) mit Musik muss alle 3 Jahre beantragt werden, zwischen dem 1. Oktober und dem 31. Dezember.

Weitere Informationen

Kann man einen Antrag auf Erneuerung einer Lizenz für komplementäre, musikalische Unterhaltung stellen, sollte  man keine Lizenz zur Eröffnung und Inbetriebnahme eines Gewerbebetriebs besitzen?
Nein, denn eine Lizenz zur Eröffnung und Inbetriebnahme ist die Grundvoraussetzung für die Erneuerung dieser Lizenz. 
 
Sollte die Erneuerung der Lizenz für komplementäre, musikalische Unterhaltung bewilligt worden sein, muss man dann ein Schild (für Gewerbebetriebe mit musikalischer Aktivität) beantragen?
Ja.

DOKUMENTEN-DOWNLOAD
19 September 2017

Ajuntament de Palma
Platz de Santa Eulàlia 9. 07001 Palma (Illes Balears)
Telefon: 010 / 971225900 / 630308226
E-Mail: ajuntament@palma.cat