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Beschreibung | Die Meldebescheinigung ist in folgenden Fällen erforderlich:
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Wer kann den Antrag stellen? | Natürliche Personen können den Antrag stellen |
Einzureichende Unterlagen | Mündlicher Antrag, wobei folgende Unterlagen eingereicht werden müssen.
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Wo kann der Antrag gestellt werden? |
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Gebühr und Zahlungsmodalität |
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Gesetzliche Regelung |
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Art der Verfahrenseinleitung | Antrag durch den Betroffenen |
Anforderungen | Der Antragsteller muss beim Einwohnermeldeamt von Palma de Mallorca (Padrón Municipal de Habitantes) gemeldet sein |
Auswirkungen der Nichtbescheidung | Trifft nicht zu |
Ausschöpfung des Verwaltungsverfahrens | Der Beschluss beendet nicht das Verfahren |
Ajuntament de Palma
Platz
de Santa Eulàlia
9.
07001
Palma
(Illes Balears)
Telefon: 010 / 971225900 / 630308226
E-Mail: ajuntament@palma.cat