Startseite -> Information

Meldebescheinigung

Beschreibung

Die Meldebescheinigung ist in folgenden Fällen erforderlich:

  • Antrag auf einen Schulplatz.
  • Ausstellung oder Erneuerung: Ausweis (DNI), Führerschein, KFZ-Anmeldung, KFZ-Zulassung.
  • Antrag auf eine Sozialwohnung (IBAVI).
  • Sozialversicherungsbezogene Behördengänge: Sozialversicherungskarte, Antrag auf Unterhaltsgeld, beitragslose Rente u.a.
  • Aufenthaltsgenehmigung (permimso de residencia) für Ausländer.
  • Erwerb der Staatsangehörigkeit.
  • Standesamtliche Trauung.
  • Ermässigungen: Telefònica und EMAYA Rechnungen.


Um die Meldebescheinigung ausgestellt zu bekommen, klicken Sie bitte hier

Wer kann den Antrag stellen? Natürliche Personen können den Antrag stellen
Einzureichende Unterlagen

Mündlicher Antrag, wobei folgende Unterlagen eingereicht werden müssen.

  • SPANIER:
    Ausweis (DNI), Führerschein oder Reisepass
  • AUSLÄNDER:
    NIE (Aufenthaltsgenehmigung -Certificado de residencia-)
    Reisepass oder Ausweis des EU-Landes + EU-Bürger-Bescheinigung
  • MINDERJÄHRIGE:
  • MINOR:
    • PERSONAL VOLANTS
      • DNI, NIE oder Reisepass des Minderjährigen
      • DNI, NIE oder Reisepass der Person unter dem Suffix
      • BIRT + DNI, NIE oder Reisepass der Eltern
    • Hause Dokument
      • DNI, NIE oder Reisepass der Person unter dem Suffix
      • BIRT + DNI, NIE oder Reisepass der Eltern
  • JUGENDHEIME:
    Ein vom Jugendheim ausgestelltes Dokument, in dem die persönlichen Daten des Minderjährigen erscheinen, für den die Meldebescheinigung beantragt wird. Ausserdem muss der Ausweis (DNI) der bevollmächtigten Person vorgelegt werden, die die beantragte Meldebescheinigung abholen wird.
  • Über das Internet:
    Digitales Zertifikat oder elektronischer Ausweis (DNI)
Wo kann der Antrag gestellt werden?
  • Persönlich:
  • Über das Internet:
    • Über das elektronische Büro des Rathauses von Palma
Gebühr und Zahlungsmodalität
  • Gebühr für die Ausstellung von Verwaltungstexten. Konzept 310-00.
  • Bei Ausstellung über das Internet fallen keine Gebühren an
Gesetzliche Regelung
  • Die für die Bevölkerung und die Gebietseinheit zuständigen Bestimmungen, abgeändert durch das königliche Dekret 2612/1996 vom 20. Dezember.
  • Gesetz 15/1999 vom 13. Dezember zum Schutz personenbezogener Daten
Art der Verfahrenseinleitung Antrag durch den Betroffenen
Anforderungen

Der Antragsteller muss beim Einwohnermeldeamt von Palma de Mallorca (Padrón Municipal de Habitantes) gemeldet sein

Auswirkungen der Nichtbescheidung Trifft nicht zu
Ausschöpfung des Verwaltungsverfahrens Der Beschluss beendet nicht das Verfahren
30 März 2023

Ajuntament de Palma
Platz de Santa Eulàlia 9. 07001 Palma (Illes Balears)
Telefon: 010 / 971225900 / 630308226
E-Mail: ajuntament@palma.cat