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Plakette für bestimmte Gewerbebetriebe (Anpassung an die Vorschriften)

Wer kann den Antrag stellen? Jeder kann den Antrag stellen: natürliche Personen, juristische Personen...  
Einzureichende Unterlagen
  • Ausgefülltes allgemeines Antragsformular.
  • Fotokopie der erteilten Genehmigung für die Eröffnung und Inbetriebnahme der Gewerbetätigkeit.
  • Bescheinigung über die Erneuerung der Genehmigung für komplementäre Unterhaltung, falls zutreffend.
  • Bescheinigung über die Anpassung an die   Übergangsbestimmungen der Verordnung zur Regelung der Öffnungszeiten und Auflagen für Unterhaltungslokale und Gastronomiebetriebe, falls zutreffend.
Wo kann der Antrag gestellt werden?

Einzureichen sind die Unterlagen beim Zentralregister der OAC Bürgerbüros oder bei einer der juristisch geregelten Stellen der öffentlichen Verwaltung, die durch Artikel 38.4 des Gesetzes 30/1992 festgelegt sind.

Frist für die Abwicklung des Verfahrens Die Frist für die Abwicklung des Verfahrens beträgt 1 monate
Gesetzliche Regelung
  • Verordnung zur Regelung der Öffnungszeiten und Auflagen für Unterhaltungslokale und Gastronomiebetriebe, die im Rahmen der Gemeinderatssitzung vom 9. April 2003 (veröffentlicht im Amtsblatt der Balearen BOIB Nr. 73 vom 22. Mai), mit Hinblick auf öffentliche Lokale (B-Klasse) mit Musik, vom Gemeinderat verabschiedet wurde.
Wer bearbeitet den Antrag?

Dienststelle für Gewerbetätigkeit und ¿sicherheit
(Departament d'Activitats i Seguretat dels Establiments)
Avda. Gabriel Alomar, 18 (2. Etage)
07006 Palma de Mallorca
Tel.: 971 22 59 00 (Zentrale)

Art der Verfahrenseinleitung Antrag des Betroffenen o. durch einen Beauftragten
Anforderungen Inhaber der Gewerbetätigkeit
Entscheidungsinstanz

Dienststelle für Gewerbetätigkeit und ¿sicherheit
(Departament d'Activitats i Seguretat dels Establiments)
Avda. Gabriel Alomar, 18 (2. Etage)
07006 Palma de Mallorca
Tel.: 971 22 59 00 (Zentrale)

Auswirkungen der Nichtbescheidung Wird abgeschätzt
Ausschöpfung des Verwaltungsverfahrens Der Beschluss beendet das Verfahren
Ressource Abhilfegesuch, verwaltungsgerichtliche Klage und Wiederaufnahmeverfahren gegen Verwaltungsakt
Bemerkungen
  • Die Plakette ermöglicht die Identifizierung der Kategorie des Gewerbebetriebes und seiner Öffnungszeiten.
  • Sollte die gesetzlich vorgeschriebene Frist verstrichen sein ohne dass eine Entscheidung getroffen wurde, dann müssen alle gesetzlichen Vorschriften erfüllt sein damit der Antrag durch Nichtbescheidung (Schweigen der Verwaltung) genehmigt wird.
  • Sollte eine der erforderlichen Vorschriften nicht erfüllt werden, so kann lediglich eine Plakette für eingeschränkte Öffnungszeiten beantragt werden.
Weitere Informationen

Für welche Gewerbebetriebe muss eine solche Plakette beantragt werden?

Für Bars mit Musik, Restaurants mit komplementärer musikalischer Unterhaltung, Theatercafés, Konzertsaal-Cafés, Nachtclubs, Diskos und Tanzclubs.

Die Plakette ist ebenfalls für den Antrag auf verlängerte Öffnungszeiten für Gewerbebetriebe ohne musikalische Unterhaltung erforderlich (Bars, Restaurants und Cafés).
 

DOKUMENTEN-DOWNLOAD
11 März 2020

Ajuntament de Palma
Platz de Santa Eulàlia 9. 07001 Palma (Illes Balears)
Telefon: 010 / 971225900 / 630308226
E-Mail: ajuntament@palma.cat