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Fotokopien und Bescheinigungen von Akten über Gewerbetätigkeiten

Wer kann den Antrag stellen? Jeder kann den Antrag stellen: natürliche Personen, juristische Personen...
Einzureichende Unterlagen
  • Allgemeiner Antrag.
Wo kann der Antrag gestellt werden? Der Antrag kann bei jedem beliebigen OAC Bürgerbüro (Meldestelle) eingereicht werden 
Frist für die Abwicklung des Verfahrens Die Frist für die Abwicklung des Verfahrens beträgt 3 monate
Gebühr und Zahlungsmodalität
  • Die Gebühr für die Ausstellung von Verwaltungsdokumenten ist in der Ausführungsverordnung der Gemeinde für Steuern des laufenden Jahres festgelegt.
  • Die Höhe der Gebühr hängt von dem ab was beantragt wird (z.B. von der Anzahl und Art der Blätter, von der Anzahl der Fotokopien, von eventuellen Plänen oder Skizzen, die fotokopiert werden müssen, vom Alter der Akte, etc...).
Gesetzliche Regelung
  • Gesetz 30/1992 vom 26. November über den gesetzlichen Rahmen für öffentliche Einrichtungen und das Gemeinsame Verwaltungsverfahren
Wer bearbeitet den Antrag?

Dienststelle für Gewerbetätigkeit und ¿sicherheit
(Departament d'Activitats i Seguretat dels Establiments)
Avda. Gabriel Alomar, 18 (2. Etage)
07006 Palma de Mallorca
Tel.: 971 22 59 00 (Zentrale)

 

Art der Verfahrenseinleitung Antrag durch den Betroffenen
Anforderungen

Den Antrag kann jede Person stellen, die laut Gesetz ein berechtigtes Interesse hat (Artikel 31 von Gesetz 30/1992) :

  1. Anspruchsberechtigte oder Personen, die ein individuelles oder berechtigtes kollektives Interesse haben.
  2. Jene Personen, die vor Beginn des Verfahrens bereits Inhaber von Rechten sind, die von dem getroffenen Beschluss betroffen werden könnten.
  3. Jene Personen, deren rechtliche Interessen, seien sie individueller oder kollektiver Natur, von dem getroffenen Beschluss betroffen werden könnten und die im Rahmen des Verfahrens persönlich erschienen sind, bevor der endgültige Beschluss gefällt wurde.
Entscheidungsinstanz

Dienststelle für Gewerbetätigkeit und ¿sicherheit
(Departament d'Activitats i Seguretat dels Establiments)
Avda. Gabriel Alomar, 18 (2. Etage)
07006 Palma de Mallorca
Tel.: 971 22 59 00 (Zentrale)

 

Auswirkungen der Nichtbescheidung Trifft nicht zu
Ausschöpfung des Verwaltungsverfahrens Der Beschluss beendet nicht das Verfahren
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11 März 2020

Ajuntament de Palma
Platz de Santa Eulàlia 9. 07001 Palma (Illes Balears)
Telefon: 010 / 971225900 / 630308226
E-Mail: ajuntament@palma.cat