Wer kann den Antrag stellen? | Folgende Personen können den Antrag stellen: natürliche Personen, juristische Personen, etc. |
Einzureichende Unterlagen | Es sind folgende Dokumente einzureichen: Antrag auf Einleitung eines Verfahrens (allgemeiner Antrag), auf dem folgende Informationen enthalten sein müssen:
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Wo kann der Antrag gestellt werden? | Die Erklärung kann beim Zentralregister der Bürgerbüros (OAC) oder bei einer der juristisch geregelten Stellen der öffentlichen Verwaltung lt. Artikel 38.4 des Gesetzes 30/1992 vom 26. November eingereicht werden. |
Frist für die Abwicklung des Verfahrens | Die Frist für die Abwicklung des Verfahrens beträgt 6 monate |
Gesetzliche Regelung |
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Wer bearbeitet den Antrag? | Dienststelle für Gewerbetätigkeit und -sicherheit |
Art der Verfahrenseinleitung | Antrag durch den Beauftragten |
Anforderungen | Jede betroffene Person oder Körperschaft gem. Artikel 125 von 16/2006 vom 17. Oktober zur rechtlichen Regelung der integrierten Genehmigungen für Gewerbetätigkeiten auf den Balearischen Inseln. |
Entscheidungsinstanz | Dienststelle für Gewerbetätigkeit und -sicherheit |
Auswirkungen der Nichtbescheidung | Wird abgewiesen |
Ausschöpfung des Verwaltungsverfahrens | Der Beschluss beendet das Verfahren |
Ressource | Abhilfegesuch und verwaltungsgerichtliche Klage |
Weitere Informationen | Kann mein Gewerbebetrieb geschlossen werden wenn ich lediglich eine Genehmigung für die Einrichtung einer Gewerbetätigkeit habe? |
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9.
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Palma
(Illes Balears)
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