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Anzeigen mit Hinblick auf Genehmigungen für Gewerbetätigkeiten

Wer kann den Antrag stellen? Folgende Personen können den Antrag stellen: natürliche Personen, juristische Personen, etc.
Einzureichende Unterlagen

Es sind folgende Dokumente einzureichen:

Antrag auf Einleitung eines Verfahrens (allgemeiner Antrag), auf dem folgende Informationen enthalten sein müssen: 

  • Vor- und Nachname des Betroffenen und, sollte es zutreffen, des Stellvertreters sowie Angabe der bevorzugten Art der Kontaktaufnahme und Adresse für Mitteilungszwecke.
  • Sachverhalt, Gründe und detaillierte Beschreibung des Gesuchs
  • Ort und Datum.
  • Unterschrift des Antragstellers oder anderer Nachweis über die Echtheit seines Vorhabens.
  • Körperschaft, Zentralbehörde oder Verwaltungsstelle, an die sich der Antragsteller richtet.
Wo kann der Antrag gestellt werden? Die Erklärung kann beim Zentralregister der Bürgerbüros (OAC) oder bei einer der juristisch geregelten Stellen der öffentlichen Verwaltung lt. Artikel 38.4 des Gesetzes 30/1992 vom 26. November eingereicht werden.
Frist für die Abwicklung des Verfahrens Die Frist für die Abwicklung des Verfahrens beträgt 6 monate
Gesetzliche Regelung
  • Artikel 123 von Gesetz 16/2006 vom 17. Oktober zur rechtlichen Regelung der integrierten Genehmigungen für Gewerbetätigkeiten auf den Balearischen Inseln (Amtsblatt der Balearen BOIB Nr. 152 vom 28. Oktober).
Wer bearbeitet den Antrag?

Dienststelle für Gewerbetätigkeit und -sicherheit
Avda. Gabriel Alomar, 18 (2. Etage)
07006 Palma de Mallorca
Tel.: 971 22 59 00 (Zentrale)

Art der Verfahrenseinleitung Antrag durch den Beauftragten
Anforderungen Jede betroffene Person oder Körperschaft gem. Artikel 125 von 16/2006 vom 17. Oktober zur rechtlichen Regelung der integrierten Genehmigungen für Gewerbetätigkeiten auf den Balearischen Inseln.
Entscheidungsinstanz

Dienststelle für Gewerbetätigkeit und -sicherheit
Avda. Gabriel Alomar, 18 (2. Etage)
07006 Palma de Mallorca
Tel.: 971 22 59 00 (Zentrale)

Auswirkungen der Nichtbescheidung Wird abgewiesen
Ausschöpfung des Verwaltungsverfahrens Der Beschluss beendet das Verfahren
Ressource Abhilfegesuch und verwaltungsgerichtliche Klage
Weitere Informationen

Kann mein Gewerbebetrieb geschlossen werden wenn ich lediglich eine Genehmigung für die Einrichtung einer Gewerbetätigkeit habe?
Ja, denn Sie benötigen ausserdem eine Genehmigung für die Aufnahme und den Betrieb der Gewerbetätigkeit.
 
Muss die Genehmigung für die Einrichtung einer Gewerbetätigkeit mit der Gewerbetätigkeit übereinstimmen, die ich in meinem Geschäftsbetrieb durchführe?
Ja, auf jeden Fall.

11 März 2020

Ajuntament de Palma
Platz de Santa Eulàlia 9. 07001 Palma (Illes Balears)
Telefon: 010 / 971225900 / 630308226
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