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Wer kann den Antrag stellen? | Folgende Personen können den Antrag stellen: natürliche Personen, juristische Personen, etc |
Einzureichende Unterlagen | Es sind folgende Dokumente einzureichen:
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Wo kann der Antrag gestellt werden? | Die Erklärung kann beim Zentralregister der Bürgerbüros (OAC) oder bei einer der juristisch geregelten Stellen der öffentlichen Verwaltung lt. Artikel 38.4 des Gesetzes 30/1992 vom 26. November eingereicht werden. |
Gebühr und Zahlungsmodalität | Die Gebühr wird in der Ausführungsverordnung der Gemeinde für Steuern des laufenden Jahres festgelegt. |
Gesetzliche Regelung |
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Wer bearbeitet den Antrag? | Dienststelle für Gewerbetätigkeit und -sicherheit Avda. Gabriel Alomar, 18 (2. Etage) 07006 Palma de Mallorca Tel.: 971 22 59 00 (Zentrale) |
Art der Verfahrenseinleitung | Antrag durch den Betroffenen |
Anforderungen | Der Antragsteller muss Betreiber der Gewerbetätigkeit sein (d.h. derjenige, der die Tätigkeit ausüben bzw. betreiben wird) |
Entscheidungsinstanz | Dienststelle für Gewerbetätigkeit und -sicherheit Avda. Gabriel Alomar, 18 (2. Etage) 07006 Palma de Mallorca Tel.: 971 22 59 00 (Zentrale) |
Auswirkungen der Nichtbescheidung | Sin clasificar |
Ausschöpfung des Verwaltungsverfahrens | Nicht bewertet |
Ressource | Abhilfegesuch und verwaltungsgerichtliche Klage |
Bemerkungen | Diese Art der Gewerbetätigkeit erfordert keine Einrichtungsgenehmigung. Allerdings kann die Gewerbetätigkeit nicht eher aufgenommen werden bevor nicht die gesamten geforderten Unterlagen nach Fertigstellung der Einrichtung der Gewerbetätigkeit eingereicht worden sind. |
Ajuntament de Palma
Platz
de Santa Eulàlia
9.
07001
Palma
(Illes Balears)
Telefon: 010 / 971225900 / 630308226
E-Mail: ajuntament@palma.cat