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Wahrheitsgetreue Erklärung für die Inbetriebnahme und Durchführung von nicht ständigen Gewerbetätigkeiten

Wer kann den Antrag stellen? Folgende Personen können den Antrag stellen: natürliche Personen, juristische Personen, etc
Einzureichende Unterlagen

Es sind folgende Dokumente einzureichen:

  • Technische Bescheinigung über die endgültige Montage und Einrichtung der Gewerbetätigkeit.
  • Plan mit genauer Standortangabe.
  • Nachweis über die von der zuständigen Behörde erteilten Genehmigung, sollte diese Gewerbetätigkeit auf öffentlichem Grund und Boden ausgeübt werden.
Wo kann der Antrag gestellt werden? Die Erklärung kann beim Zentralregister der Bürgerbüros (OAC) oder bei einer der juristisch geregelten Stellen der öffentlichen Verwaltung lt. Artikel 38.4 des Gesetzes 30/1992 vom 26. November eingereicht werden.
Gebühr und Zahlungsmodalität Die Gebühr wird in der Ausführungsverordnung der Gemeinde für Steuern des laufenden Jahres festgelegt.  
Gesetzliche Regelung
  • Gesetz 12/2010 vom 12. November zur Änderung von mehreren Rechtsvorschriften im Hinblick auf die Umsetzung von Richtlinie 2006/123/CE vom 12. Dezember des Europäischen Parlaments und des Rates, über Dienstleistungen im Binnenmarkt, auf den Balearen (Amtsblatt der Balearen BOIB Nr. 171 vom 25. November).
  • Gesetz 16/2006 vom 17. Oktober zur rechtlichen Regelung der integrierten Genehmigungen für Gewerbetätigkeiten auf den Balearischen Inseln (Amtsblatt der Balearen BOIB Nr. 152 vom 28. Oktober).
  • Gesetz 30/1992 vom 26. November über den gesetzlichen Rahmen für öffentliche Einrichtungen und das gemeinsame Verwaltungsverfahren
Wer bearbeitet den Antrag? Dienststelle für Gewerbetätigkeit und -sicherheit
Avda. Gabriel Alomar, 18 (2. Etage)
07006 Palma de Mallorca
Tel.: 971 22 59 00 (Zentrale)
Art der Verfahrenseinleitung Antrag durch den Betroffenen
Anforderungen Der Antragsteller muss Betreiber der Gewerbetätigkeit sein (d.h. derjenige, der die Tätigkeit ausüben bzw. betreiben wird)
Entscheidungsinstanz Dienststelle für Gewerbetätigkeit und -sicherheit
Avda. Gabriel Alomar, 18 (2. Etage)
07006 Palma de Mallorca
Tel.: 971 22 59 00 (Zentrale)
Auswirkungen der Nichtbescheidung Sin clasificar
Ausschöpfung des Verwaltungsverfahrens Nicht bewertet
Ressource Abhilfegesuch und verwaltungsgerichtliche Klage
Bemerkungen

Diese Art der Gewerbetätigkeit erfordert keine Einrichtungsgenehmigung. Allerdings kann die Gewerbetätigkeit nicht eher aufgenommen werden bevor nicht die gesamten geforderten Unterlagen nach Fertigstellung der Einrichtung der Gewerbetätigkeit eingereicht worden sind.

11 März 2020

Ajuntament de Palma
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