Startseite -> Formalitäten und Verfahren ohne elektronische Signatur

Genehmigung der Satzungen der Körperschaft der Hauseigentümer zur Erhaltung des Baubestands

Wer kann den Antrag stellen? Jeder kann diesen Antrag stellen: natürliche Personen, juristische Personen...
Einzureichende Unterlagen

Es sind folgende Dokumente einzureichen:
 
- Ausgefülltes Antragsformular
- Satzungen der Körperschaft der Hauseigentümer zur Erhaltung des Baubestands.
- Nachweis über die Grundstücke.
- Auflistung, in der die Beteiligungsanteile der Körperschaft aufgeschlüsselt werden.  

Wo kann der Antrag gestellt werden? Der Antrag kann bei jedem beliebigen OAC Bürgerbüro (Meldestelle) eingereicht werden
Gesetzliche Regelung
Wer bearbeitet den Antrag? Dienststelle für Stadt- und Bodenplanung
(Departamento de Gestión Urbanística y del Suelo)
 
Abteilung für die Bearbeitung von Erschließungsmassnahmen 
(Servei de Tramitació de Sistemes d'Actuació)
 
Avda. Gabriel Alomar, 18 (4. Etage)
 
07006 Palma de Mallorca
 
Tel.: 971 22 59 00 (Zentrale); Anschluss 8437
 
Öffnungszeiten: dienstags und donnerstags (von 11:00 Uhr bis 14:00 Uhr)
 
Art der Verfahrenseinleitung Antrag durch den Betroffenen
Anforderungen Den Antrag kann von allen Eigentümern des Erschließungsgebiets bzw. des Baulands (SUP - suelo urbanizable programado) oder von der Entwicklungsgemeinschaft der Eigentümer gestellt werden.
Entscheidungsinstanz Dienststelle für Stadt- und Bodenplanung
(Departamento de Gestión Urbanística y del Suelo)
 
Abteilung für die Bearbeitung von Erschließungsmassnahmen 
(Servei de Tramitació de Sistemes d'Actuació)
 
Avda. Gabriel Alomar, 18 (4. Etage)
 
07006 Palma de Mallorca
 
Tel.: 971 22 59 00 (Zentrale); Anschluss 8437
 
Öffnungszeiten: dienstags und donnerstags (von 11:00 Uhr bis 14:00 Uhr)
 
Auswirkungen der Nichtbescheidung Wird abgeschätzt
Ausschöpfung des Verwaltungsverfahrens Der Beschluss beendet das Verfahren
Ressource Abhilfegesuch und verwaltungsgerichtliche Klage
Bemerkungen

Sollte die Verwaltung keine Entscheidung in der festgesetzten Frist treffen (Schweigen der Verwaltung), so gilt die ersuchte Genehmigung des Antragstellers als erteilt, sofern alle gesetzlichen Erfordernisse erfüllt sind.


DOKUMENTEN-DOWNLOAD
15 März 2022

Ajuntament de Palma
Platz de Santa Eulàlia 9. 07001 Palma (Illes Balears)
Telefon: 010 / 971225900 / 630308226
E-Mail: ajuntament@palma.cat