Startseite -> Bekanntmachungen des Rathauses von Palma
Wer kann den Antrag stellen? | Folgende Personen können den Antrag stellen: natürliche Personen, juristische Personen, etc |
Einzureichende Unterlagen | Es sind folgende Dokumente einzureichen:
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Wo kann der Antrag gestellt werden? | Dieser Antrag kann bei jedem OAC Bürgerbüro (Meldestelle) eingereicht werden |
Frist für die Abwicklung des Verfahrens | Die Frist für die Abwicklung des Verfahrens beträgt 3 monate |
Gesetzliche Regelung | |
Wer bearbeitet den Antrag? | Dienststelle für Stadt- und Bodenplanung Öffnungszeiten: dienstags und donnerstags (von 11:00 Uhr bis 14:00 Uhr) |
Art der Verfahrenseinleitung | Antrag durch den Betroffenen |
Anforderungen | Bedingung: Die Verkehrswege, die an das Grundstück grenzen, müssen allgemein zugänglich sein. Sollten sich diese Verkehrswege allerdings in Privatbesitz befinden, müssen sie erstmals zu öffentlichem Eigentum gemacht werden, sei es durch Enteignung oder durch freiwillige Abtretung. . |
Entscheidungsinstanz | Dienststelle für Stadt- und Bodenplanung Öffnungszeiten: dienstags und donnerstags (von 11:00 Uhr bis 14:00 Uhr) |
Auswirkungen der Nichtbescheidung | Wird abgewiesen |
Ausschöpfung des Verwaltungsverfahrens | Der Beschluss beendet das Verfahren |
Ressource | Abhilfegesuch und verwaltungsgerichtliche Klage. |
Ajuntament de Palma
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de Santa Eulàlia
9.
07001
Palma
(Illes Balears)
Telefon: 010 / 971225900 / 630308226
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