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Ausstattung mit Infrastruktur

Wer kann den Antrag stellen? Folgende Personen können den Antrag stellen: natürliche Personen, juristische Personen, etc 
Einzureichende Unterlagen

Es sind folgende Dokumente einzureichen:

  • Antrag.
  • Projekt, welches durch einen befugten technischen Fachmann ausgearbeitet wurde.
  • Vertretungsvollmacht (im Falle von Gesellschaften).
  • Grundbuchauszug als Nachweis für das Eigentum der Grundstücke, die mit Infrastruktur ausgestattet werden sollen, sollten sie noch kein öffentliches Eigentum sein.
  • Erfüllung der Auflagen, die in Artikel 9 des gebietsbezogenen Plans für die Entsorgung von Bauschutt, Abrissabfällen, sperrigem Müll und unbrauchbarer Reifen von Mallorca vorgeschrieben sind. (Weitere Informationen stehen auf der Webseite www.girmallorca.net zur Verfügung)
     
Wo kann der Antrag gestellt werden? Dieser Antrag kann bei jedem OAC Bürgerbüro (Meldestelle) eingereicht werden
Frist für die Abwicklung des Verfahrens Die Frist für die Abwicklung des Verfahrens beträgt 3 monate
Gesetzliche Regelung
Wer bearbeitet den Antrag?

Dienststelle für Stadt- und Bodenplanung
(Departamento de Gestión Urbanística y del Suelo)
 
Abteilung für die Bearbeitung von Projekten zur städtebaulichen Erschließung
(Sección de Tramitación de Proyectos de Urbanizaciones)

 
Avda. Gabriel Alomar, 18 (4. Etage)
 
07006 Palma de Mallorca
 
Tel.: 971 22 59 00 (Zentrale); Anschluss 8436

Öffnungszeiten: dienstags und donnerstags (von 11:00 Uhr bis 14:00 Uhr)

Art der Verfahrenseinleitung Antrag durch den Betroffenen
Anforderungen Bedingung: Die Verkehrswege, die an das Grundstück grenzen, müssen allgemein zugänglich sein. Sollten sich diese Verkehrswege allerdings in Privatbesitz befinden, müssen sie erstmals zu öffentlichem Eigentum gemacht werden, sei es durch Enteignung oder durch freiwillige Abtretung. .
Entscheidungsinstanz

Dienststelle für Stadt- und Bodenplanung
(Departamento de Gestión Urbanística y del Suelo)
 
Abteilung für die Bearbeitung von Projekten zur städtebaulichen Erschließung
(Sección de Tramitación de Proyectos de Urbanizaciones)

 
Avda. Gabriel Alomar, 18 (4. Etage)
 
07006 Palma de Mallorca
 
Tel.: 971 22 59 00 (Zentrale); Anschluss 8436

Öffnungszeiten: dienstags und donnerstags (von 11:00 Uhr bis 14:00 Uhr)

Auswirkungen der Nichtbescheidung Wird abgewiesen
Ausschöpfung des Verwaltungsverfahrens Der Beschluss beendet das Verfahren
Ressource Abhilfegesuch und verwaltungsgerichtliche Klage. 
DOKUMENTEN-DOWNLOAD
15 März 2022

Ajuntament de Palma
Platz de Santa Eulàlia 9. 07001 Palma (Illes Balears)
Telefon: 010 / 971225900 / 630308226
E-Mail: ajuntament@palma.cat