Startseite -> Rathausvollversammlung
Wer kann den Antrag stellen? | Jeder kann den Antrag stellen: natürliche Personen, juristische Personen... |
Einzureichende Unterlagen |
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Wo kann der Antrag gestellt werden? | Der Antrag kann bei jedem beliebigen OAC Bürgerbüro (Meldestelle) eingereicht werden |
Frist für die Abwicklung des Verfahrens | Die Frist für die Abwicklung des Verfahrens beträgt 4 monate |
Gesetzliche Regelung |
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Wer bearbeitet den Antrag? | Dienststelle für Stadt- und Bodenplanung Abteilung für die Bearbeitung von Projekten zur städtebaulichen Erschließung |
Art der Verfahrenseinleitung | Antrag durch den Betroffenen |
Anforderungen | Bauherr der Erschließung oder jenem, der für Ausstattung mit Infrastruktur zuständig ist. |
Entscheidungsinstanz | Dienststelle für Stadt- und Bodenplanung Abteilung für die Bearbeitung von Projekten zur städtebaulichen Erschließung |
Auswirkungen der Nichtbescheidung | Wird abgeschätzt |
Ausschöpfung des Verwaltungsverfahrens | Der Beschluss beendet das Verfahren |
Ajuntament de Palma
Platz
de Santa Eulàlia
9.
07001
Palma
(Illes Balears)
Telefon: 010 / 971225900 / 630308226
E-Mail: ajuntament@palma.cat