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Antrag auf Bauabnahme

Wer kann den Antrag stellen? Jeder kann den Antrag stellen: natürliche Personen, juristische Personen...
Einzureichende Unterlagen
  • Antrag.
  • Erforderliche Dokumente gem. Art. 5 von Dekret 38/1987 über die Bauabnahme seitens der 
    Rathäuser:
    • Beglaubigte Fotokopien der vorläufigen und endgültigen Abnahmeprotokolle.
    • Eine von der Baufirma ausgestellte Bescheinigung in der bestätigt wird, dass der Bau im Einklang mit den Richtlinien des genehmigten Städtebauplans durchgeführt worden ist und dass der Bau zum öffentlichen Gebrauch oder öffentlichen Dienst bereitgestellt werden kann. 
    • Auflistung der Waren und Dienstleistungen, die pflichtgemäss abgetreten werden müssen, mit genauer Angabe zur Fläche, zum Standort, zu den Grundstücksmerkmalen und zum Grundstückseigentum.
    • Grundbuchauszug als Nachweis über die Tatsache, dass das abzutretende Grundstück frei von jeglichen Lasten ist.

 

Wo kann der Antrag gestellt werden? Der Antrag kann bei jedem beliebigen OAC Bürgerbüro (Meldestelle) eingereicht werden
Frist für die Abwicklung des Verfahrens Die Frist für die Abwicklung des Verfahrens beträgt 4 monate
Gesetzliche Regelung
  • Königliches Dekret 1346/1976 vom 9. April, wodurch der neuverfasste Gesetzestext vom spanischen Boden- und Städteordnungsgesetz verabschiedet wird.
  • Königliches Dekret 3288/1978 vom 25. August, wodurch die Verordnung über die städtebauliche Amtsführung für die Umsetzung und Anwendung des spanischen Boden- und Städteordnungsgesetzes verabschiedet wird.
  • Dekret 38/1987 vom 4. Juni über die Abnahme von Wohnsiedlungen seitens der Rathäuser.
  • Gesetz 10/1990 vom 23. Oktober zum Raumordnungswesen des CAIB (Amtsblatt der Balearen BOIB Nr. 141 vom 17. November 1990).
  • Landesplan.
Wer bearbeitet den Antrag?

Dienststelle für Stadt- und Bodenplanung
(Departamento de Gestión Urbanística y del Suelo)

Abteilung für die Bearbeitung von Projekten zur städtebaulichen Erschließung
(Sección de Tramitación de Proyectos de Urbanizaciones)
Avda. Gabriel Alomar, 18 (4. Etage)
07006 Palma de Mallorca
Tel.: 971 22 59 00 (Zentrale); Anschluss 8436
 
Öffnungszeiten: dienstags und donnerstags (von 11:00 Uhr bis 14:00 Uhr)

Art der Verfahrenseinleitung Antrag durch den Betroffenen
Anforderungen Bauherr der Erschließung oder jenem, der für Ausstattung mit Infrastruktur zuständig ist.
Entscheidungsinstanz

Dienststelle für Stadt- und Bodenplanung
(Departamento de Gestión Urbanística y del Suelo)

Abteilung für die Bearbeitung von Projekten zur städtebaulichen Erschließung
(Sección de Tramitación de Proyectos de Urbanizaciones)
Avda. Gabriel Alomar, 18 (4. Etage)
07006 Palma de Mallorca
Tel.: 971 22 59 00 (Zentrale); Anschluss 8436
 
Öffnungszeiten: dienstags und donnerstags (von 11:00 Uhr bis 14:00 Uhr)

Auswirkungen der Nichtbescheidung Wird abgeschätzt
Ausschöpfung des Verwaltungsverfahrens Der Beschluss beendet das Verfahren
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15 März 2022

Ajuntament de Palma
Platz de Santa Eulàlia 9. 07001 Palma (Illes Balears)
Telefon: 010 / 971225900 / 630308226
E-Mail: ajuntament@palma.cat