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Wer kann den Antrag stellen? | Jede Person kann eine Anzeige erstatten. |
Einzureichende Unterlagen | Es sind folgende Dokumente einzureichen:
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Wo kann der Antrag gestellt werden? |
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Gesetzliche Regelung |
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Wer bearbeitet den Antrag? | Dienststelle für Bauordnung und Gebäudesicherheit.
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Art der Verfahrenseinleitung | Antrag durch den Beauftragten |
Entscheidungsinstanz | Dienststelle für Bauordnung und Gebäudesicherheit.
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Auswirkungen der Nichtbescheidung | Trifft nicht zu |
Ausschöpfung des Verwaltungsverfahrens | Es kann Einspruch erhoben werden |
Ressource | Abhilfegesuch und verwaltungsgerichtliche Klage |
Ajuntament de Palma
Platz
de Santa Eulàlia
9.
07001
Palma
(Illes Balears)
Telefon: 010 / 971225900 / 630308226
E-Mail: ajuntament@palma.cat