Wer kann den Antrag stellen? | Jeder kann den Antrag auf Einleitung eines solchen Verfahrens stellen: natürliche Personen, juristische Personen... |
Einzureichende Unterlagen | Es sind folgende Dokumente einzureichen:
|
Wo kann der Antrag gestellt werden? | Der Antrag kann bei jedem beliebigen OAC Bürgerbüro (Meldestelle) eingereicht werden |
Gesetzliche Regelung |
|
Wer bearbeitet den Antrag? | Kulturreferat (Negociat de Cultura) |
Art der Verfahrenseinleitung | Antrag durch den Betroffenen |
Entscheidungsinstanz | Kulturreferat (Negociat de Cultura) |
Auswirkungen der Nichtbescheidung | Trifft nicht zu |
Ausschöpfung des Verwaltungsverfahrens | Der Beschluss beendet nicht das Verfahren |
Bemerkungen | Die Hinterlegung von Dokumenten oder die Spende von Dokumenten ohne Gegenleistung muss von der Vollversammlung genehmigt werden. |
Ajuntament de Palma
Plaça
de Santa Eulàlia
9.
07001
Palma
(Illes Balears)
Telefon: 010 / 971225900 / 630308226
E-Mail: ajuntament@palma.cat