Startseite -> Rathausvollversammlung

Verfahren für die Aufnahme von Dokumenten in das Gemeindearchiv durch Hinterlegung oder Spende

Wer kann den Antrag stellen? Jeder kann den Antrag auf Einleitung eines solchen Verfahrens stellen: natürliche Personen, juristische Personen...
Einzureichende Unterlagen

Es sind folgende Dokumente einzureichen:

  • Ausgefülltes Antragsformular.
  • Inventarliste mit Angabe der Dokumente, die dem Gemeindearchiv gespendet werden oder dort hinterlegt werden.
Wo kann der Antrag gestellt werden? Der Antrag kann bei jedem beliebigen OAC Bürgerbüro (Meldestelle) eingereicht werden
Gesetzliche Regelung
  • Gesetz 30/1992 vom 26. November über den gesetzlichen Rahmen für öffentliche Einrichtungen und das Gemeinsame Verwaltungsverfahren
  • Gesetz 16/1985 vom 25. Juni über das historische Erbe Spaniens (steuerliche Entlastung bei Spenden, insbesonders mit Hinblick auf  Kapitel 7: Fördermassnahmen).
  • Gesetz 12/1998 vom 21. Dezember über das historische Erbe der Balearen.
  • Weitere gesetzliche Vorschriften, je nach Fall.
Wer bearbeitet den Antrag? Kulturreferat
(Negociat de Cultura)
Art der Verfahrenseinleitung Antrag durch den Betroffenen
Entscheidungsinstanz Kulturreferat
(Negociat de Cultura)
Auswirkungen der Nichtbescheidung Trifft nicht zu
Ausschöpfung des Verwaltungsverfahrens Der Beschluss beendet nicht das Verfahren
Bemerkungen Die Hinterlegung von Dokumenten oder die Spende von Dokumenten ohne Gegenleistung muss von der Vollversammlung genehmigt werden.
DOKUMENTEN-DOWNLOAD
30 März 2021

Ajuntament de Palma
Platz de Santa Eulàlia 9. 07001 Palma (Illes Balears)
Telefon: 010 / 971225900 / 630308226
E-Mail: ajuntament@palma.cat