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Einleitung eines Verfahrens zur Vermögenshaftung mit Hinblick auf Bildungszentren

Wer kann den Antrag stellen? Jeder kann diesen Antrag stellen
Einzureichende Unterlagen

Es sind folgende Dokumente einzureichen:

  • Antrag.
  • Nachweis über die verursachten Schäden (Rechnung oder Kostenvoranschlag).
Wo kann der Antrag gestellt werden? Dieser Antrag kann bei jedem OAC Bürgerbüro (Meldestelle) eingereicht werden
Frist für die Abwicklung des Verfahrens Die Frist für die Abwicklung des Verfahrens beträgt 3 monate
Gesetzliche Regelung
  • Königliches Dekret 429/1993 vom 26. März, wodurch die Verordnung zur Regelung der Verfahren öffentlicher Verwaltungen mit Hinblick auf Vermögenshaftung verabschiedet wird.
  • Gesetz 30/1992 vom 26. November über den gesetzlichen Rahmen für öffentliche Einrichtungen und das gemeinsame Verwaltungsverfahren (ergänzend).
Art der Verfahrenseinleitung Antrag durch den Betroffenen
Anforderungen Der Antrag kann von einer Person eingereicht werden, die im Rahmen des ordentlichen oder nicht ordentlichen Ablaufs der Verwaltung geschädigt wurden (in diesem besonderen Fall, mit Hinblick auf Bildungszentren).
Auswirkungen der Nichtbescheidung Wird abgewiesen
Ausschöpfung des Verwaltungsverfahrens Der Beschluss beendet das Verfahren
Ressource Abhilfegesuch und verwaltungsgerichtliche Klage
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31 März 2021

Ajuntament de Palma
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