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Amtliche Anerkennung der Gemeinde von Taxifahrzeugen

Wer kann den Antrag stellen? Jeder kann diesen Antrag stellen
Einzureichende Unterlagen

Es sind folgende Dokumente einzureichen:

  • Ausgefülltes Antragsformular, in dem genau beschrieben wird, was beantragt wird. 
  • Technische oder gewerbliche Unterlagen, in dem das Modell des zu genehmigenden Fahrzeugs beschrieben wird. 
     
Wo kann der Antrag gestellt werden? Der Antrag kann bei jedem beliebigen OAC Bürgerbüro (Meldestelle) eingereicht werden
Frist für die Abwicklung des Verfahrens Die Frist für die Abwicklung des Verfahrens beträgt 3 monate
Gesetzliche Regelung
  • Art. 36 der Gemeindeverordnung zur Regelung öffentlicher Verkehrsmittel zur Beförderung von Passagieren sowie zusätzlicher Dienstleistungen (Taxen).
  • Städtischer Beschluss, der im Rahmen der Stadtratssitzung vom 28. September 2006 genehmigt wurde und im Amtsblatt der Balearen BOIB Nr. 152 vom 28. Oktober 2006 veröffentlicht wurde.
Wer bearbeitet den Antrag?

Dienststelle für Strassenverkehr
(Sección de Transportes)
Avda. Sant Ferran (Ecke C/ Son Dameto).
Gebäude der Lokalpolizei.
Tel.: 971 22 55 22
Fax: 971 28 25 65
E-Mail: transit@palma.es
 

Art der Verfahrenseinleitung Antrag durch den Betroffenen
Anforderungen Jeder kann den Antrag stellen: natürliche oder juristische Personen
Entscheidungsinstanz

Dienststelle für Strassenverkehr
(Sección de Transportes)
Avda. Sant Ferran (Ecke C/ Son Dameto).
Gebäude der Lokalpolizei.
Tel.: 971 22 55 22
Fax: 971 28 25 65
E-Mail: transit@palma.es
 

Auswirkungen der Nichtbescheidung Wird abgewiesen
Ausschöpfung des Verwaltungsverfahrens Der Beschluss beendet das Verfahren
Ressource Abhilfegesuch und verwaltungsgerichtliche Klage
DOKUMENTEN-DOWNLOAD
9 April 2021

Ajuntament de Palma
Platz de Santa Eulàlia 9. 07001 Palma (Illes Balears)
Telefon: 010 / 971225900 / 630308226
E-Mail: ajuntament@palma.cat