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Antrag auf Übertragung der Lizenz für Pferdekutschen

Wer kann den Antrag stellen? Natürliche Personen können den Antrag stellen.
Einzureichende Unterlagen
  • Ausgefülltes allgemeines Antragsformular, in dem der Antrag genau beschrieben wird.
  • Bei Übertragung durch Todesfall müssen folgende Dokumente zusätzlich eingereicht  werden:
    • Sterbeurkunde des Lizenzhalters.
    • Dokument als Nachweis darüber, dass der Antragsteller der Erbe des Lizenzhalters ist.
  • Sollte die Übertragung der Lizenz zwischen lebenden Personen stattfinden, müssen folgende Dokumente zusätzlich eingereicht werden:
    • Dokument als Bescheinigung, dass die lizenzübertragende Partei das Rentenalter erreicht hat.
    • Dokument als Bescheinigung, dass die lizenzübertragende Partei an einer dauerhaften Behinderung leidet oder in der Ausführung ihrer beruflichen Tätigkeit behindert ist.  
Wo kann der Antrag gestellt werden? Der Antrag kann bei jedem beliebigen OAC Bürgerbüro (Meldestelle) eingereicht werden
Frist für die Abwicklung des Verfahrens Die Frist für die Abwicklung des Verfahrens beträgt 3 monate
Gebühr und Zahlungsmodalität

Die Gebühr für die verwaltungstechnische Bearbeitung des Antrags ist in der Ausführungsverordnung der Gemeinde für Steuern des laufenden Jahres festgelegt (Konzept 311-00).

Gesetzliche Regelung
  • Städtische Verordnung über den städtischen Beförderungsdienst von Passagieren durch Fuhrwerk mit Fahrer (Pferdekutschen)
Wer bearbeitet den Antrag?

Dienststelle für Strassenverkehr
(Sección de Transportes)
Avda. Sant Ferran (Ecke C/ Son Dameto).
Gebäude der Lokalpolizei.
Tel.: 971 22 55 22
Fax: 971 28 25 65
E-Mail: transit@palma.es

Art der Verfahrenseinleitung Antrag durch den Betroffenen
Anforderungen
  • Der Antragsteller darf nicht Eigentümer einer anderen Lizenz für Pferdekutschen sein.
  • Der Antragsteller muss das gesetzliche Mindestalter  erreicht haben und muss in Palma gemeldet sein.
  • Der Antragsteller darf nicht an einer dauerhaften Behinderung leiden oder in der Ausführung seiner beruflichen Tätigkeit behindert sein.   
  • Die Pferdekutschenlizenz darf dem Antragsteller in den letzten 5 Jahren nicht entzogen worden sein.
Entscheidungsinstanz

Dienststelle für Strassenverkehr
(Sección de Transportes)
Avda. Sant Ferran (Ecke C/ Son Dameto).
Gebäude der Lokalpolizei.
Tel.: 971 22 55 22
Fax: 971 28 25 65
E-Mail: transit@palma.es

Auswirkungen der Nichtbescheidung Wird abgeschätzt
Ausschöpfung des Verwaltungsverfahrens Der Beschluss beendet das Verfahren
Ressource Abhilfegesuch und verwaltungsgerichtliche Klage.
DOKUMENTEN-DOWNLOAD
9 April 2021

Ajuntament de Palma
Platz de Santa Eulàlia 9. 07001 Palma (Illes Balears)
Telefon: 010 / 971225900 / 630308226
E-Mail: ajuntament@palma.cat