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Genehmigung für die Unterbrechung der Bereitstellung von Taxidiensten (Ferien, berechtigter Grund).

Wer kann den Antrag stellen? Natürliche Personen können diesen Antrag stellen
Einzureichende Unterlagen

Es sind folgende Dokumente einzureichen:

  •  Ausgefülltes Antragsformular.
  •  Nachweis über den berechtigten Grund (sollte dies zutreffen).
Wo kann der Antrag gestellt werden? Der Antrag kann bei jedem beliebigen OAC Bürgerbüro (Meldestelle) eingereicht werden
Frist für die Abwicklung des Verfahrens Die Frist für die Abwicklung des Verfahrens beträgt 3 monate
Gesetzliche Regelung Gemeindeverordnung zur Regelung öffentlicher Verkehrsmittel zur Beförderung von Passagieren sowie zusätzlicher Dienstleistungen (Taxen).
Wer bearbeitet den Antrag?

Dienststelle für Strassenverkehr
(Sección de Transportes)
Avda. Sant Ferran (Ecke C/ Son Dameto).
Gebäude der Lokalpolizei.
Tel.: 971 22 55 22
Fax: 971 28 25 65
E-Mail: transit@palma.es

Art der Verfahrenseinleitung Antrag durch den Betroffenen
Anforderungen Inhaber einer Taxilizenz
Entscheidungsinstanz

Dienststelle für Strassenverkehr
(Sección de Transportes)
Avda. Sant Ferran (Ecke C/ Son Dameto).
Gebäude der Lokalpolizei.
Tel.: 971 22 55 22
Fax: 971 28 25 65
E-Mail: transit@palma.es

Auswirkungen der Nichtbescheidung Wird abgeschätzt
Ausschöpfung des Verwaltungsverfahrens Der Beschluss beendet das Verfahren
Ressource Abhilfegesuch und verwaltungsgerichtliche Klage.
Bemerkungen Sollte Urlaub der Grund für die Unterbrechung des Taxidienstes sein, darf dieser Urlaub nicht weniger als 10 Tage betragen.
Weitere Informationen In welchen Fällen kann ich einen Antrag auf Unterbrechung der Bereitstellung von Taxidiensten stellen?
Bei Urlaub, bei Vorliegen eines berechtigen Grundes oder bei einer der in der Verordnung geregelten Begründung.
 
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9 April 2021

Ajuntament de Palma
Platz de Santa Eulàlia 9. 07001 Palma (Illes Balears)
Telefon: 010 / 971225900 / 630308226
E-Mail: ajuntament@palma.cat