Startseite -> Rathausvollversammlung
Wer kann den Antrag stellen? | Dieser Antrag kann von einer natürlichen Person gestellt werden |
Einzureichende Unterlagen | Es sind folgende Dokumente einzureichen: |
Wo kann der Antrag gestellt werden? | Der Antrag kann bei jedem OAC Bürgerbüro (Meldestelle) eingereicht werden |
Frist für die Abwicklung des Verfahrens | Die Frist für die Abwicklung des Verfahrens beträgt 3 monate |
Gebühr und Zahlungsmodalität | Gebühr für die verwaltungsmässige Abwicklung des Fahrzeugersatzes (Konzept 311,00), die in der Ausführungsverordnung der Gemeinde für Steuern des laufenden Jahres festgelegt wird. |
Gesetzliche Regelung | Gemeindeverordnung zur Regelung öffentlicher Verkehrsmittel zur Beförderung von Passagieren sowie zusätzlicher Diensleistungen (Taxen).
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Wer bearbeitet den Antrag? | Verkehrsdienststelle (Sección de Transportes) Avda. Sant Ferran (Ecke C/ Son Dameto). Gebäude der Lokalpolizei. Tel.: 971 22 55 22 Fax: 971 28 25 65 E-Mail: transit@palma.es |
Art der Verfahrenseinleitung | Antrag durch den Betroffenen |
Anforderungen | Der Antragsteller muss Eigentümer einer Taxilizenz sein. |
Entscheidungsinstanz | Verkehrsdienststelle (Sección de Transportes) Avda. Sant Ferran (Ecke C/ Son Dameto). Gebäude der Lokalpolizei. Tel.: 971 22 55 22 Fax: 971 28 25 65 E-Mail: transit@palma.es |
Auswirkungen der Nichtbescheidung | Wird abgeschätzt |
Ausschöpfung des Verwaltungsverfahrens | Der Beschluss beendet das Verfahren |
Ressource | Abhilfegesuch und verwaltungsgerichtliche Klage |
Bemerkungen | Sollte die Verwaltung keine Entscheidung in der festgesetzten Frist treffen (Schweigen der Verwaltung), so gilt die ersuchte Genehmigung des Antragstellers als erteilt, sofern das Fahrzeug die technische Fahrzeuginspektion bestanden hat. |
Ajuntament de Palma
Plaça
de Santa Eulàlia
9.
07001
Palma
(Illes Balears)
Telefon: 010 / 971225900 / 630308226
E-Mail: ajuntament@palma.cat