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Persönliche Genehmigung für das Lenken einer Pferdekutsche - Prüfungen für das Lenken einer Pferdekutsche

Wer kann den Antrag stellen? Der Antrag kann von natürlichen Personen gestellt werden
Einzureichende Unterlagen
  • Ausgefülltes, allgemeines Antragsformular in dem Sie Ihren Antrag genau beschreiben
  • Zwei (2) Passfotos des Antragstellers
  • Ärztliches Attest als Nachweis, dass der Antragsteller an keiner ansteckenden Krankheit oder körperlichen Behinderung leidet, die ihn bei der normalen Ausübung seiner beruflichen Aufgaben einschränken könnte.
  • Zahlungsbestätigung der Gebühr.
Wo kann der Antrag gestellt werden?

Der Antrag kann bei jedem beliebigen OAC Bürgerbüro (Meldestelle) eingereicht werden.

Die Genehmigung kann bei der Dienststelle für Strassenverkehr (Sección de Transportes) abgeholt werden.

Frist für die Abwicklung des Verfahrens Die Frist für die Abwicklung des Verfahrens beträgt 3 monate
Gebühr und Zahlungsmodalität Die Gebühr für die Prüfung ist in der Ausführungsverordnung der Gemeinde für Steuern für das laufende Jahr festgelegt (Konzept 311,04)
 
Zahlungsort: Die Gebühr kann bei der Dienststelle für Strassenverkehr (Sección de Transportes) oder beim städtischen Steueramt (Recaudación Municipal, Pl. Santa Eulalia, Nr. 9, 1. Etage), entrichtet werden.
Gesetzliche Regelung
  • Gemeindeverordnung über den städtischen Beförderungsdienst von Passagieren durch Fuhrwerk mit Fahrer (Pferdekutschen, Galeras)
Wer bearbeitet den Antrag?

Dienststelle für Strassenverkehr
(Sección de Transportes)
Avda. Sant Ferran (Ecke C/ Son Dameto).
Gebäude der Lokalpolizei.
Tel.: 971 22 55 22
Fax: 971 28 25 65
E-Mail: transit@palma.es

Art der Verfahrenseinleitung Antrag durch den Betroffenen
Anforderungen
  • Der Antragsteller muss in Palma gemeldet sein und im Einwohnermelderegister eingetragen sein.
  • Der Antragsteller darf an keiner ansteckenden Krankheit noch an einer Behinderung leiden, die ihn beim Lenken der Pferdekutsche beeinträchtigen könnte. Diese Tatsache muss durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden.
  • Es darf in den letzten 5 Jahren vor Antragstellung keine Strafe vorliegen, die das Einziehen des Führerscheins noch eine Strafe für das Fahren ohne Führerschein zum Gegenstand hatte.
  • Gem. Art. 19 der gültigen Gemeindeverordnung über Pferdekutschen muss der Antragsteller eine Eignungsprüfung (Prüfung) ablegen.

 

Entscheidungsinstanz

Dienststelle für Strassenverkehr
(Sección de Transportes)
Avda. Sant Ferran (Ecke C/ Son Dameto).
Gebäude der Lokalpolizei.
Tel.: 971 22 55 22
Fax: 971 28 25 65
E-Mail: transit@palma.es

Auswirkungen der Nichtbescheidung Wird abgewiesen
Ausschöpfung des Verwaltungsverfahrens Der Beschluss beendet das Verfahren
Ressource Abhilfegesuch und verwaltungsgerichtliche Klage .
DOKUMENTEN-DOWNLOAD
9 April 2021

Ajuntament de Palma
Platz de Santa Eulàlia 9. 07001 Palma (Illes Balears)
Telefon: 010 / 971225900 / 630308226
E-Mail: ajuntament@palma.cat