Wer kann den Antrag stellen? | Der Antrag kann von natürlichen Personen gestellt werden |
Einzureichende Unterlagen |
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Wo kann der Antrag gestellt werden? | Der Antrag kann bei jedem beliebigen OAC Bürgerbüro (Meldestelle) eingereicht werden. Die Genehmigung kann bei der Dienststelle für Strassenverkehr (Sección de Transportes) abgeholt werden. |
Frist für die Abwicklung des Verfahrens | Die Frist für die Abwicklung des Verfahrens beträgt 3 monate |
Gebühr und Zahlungsmodalität | Die Gebühr für die Prüfung ist in der Ausführungsverordnung der Gemeinde für Steuern für das laufende Jahr festgelegt (Konzept 311,04) Zahlungsort: Die Gebühr kann bei der Dienststelle für Strassenverkehr (Sección de Transportes) oder beim städtischen Steueramt (Recaudación Municipal, Pl. Santa Eulalia, Nr. 9, 1. Etage), entrichtet werden. |
Gesetzliche Regelung |
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Wer bearbeitet den Antrag? | Dienststelle für Strassenverkehr |
Art der Verfahrenseinleitung | Antrag durch den Betroffenen |
Anforderungen |
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Entscheidungsinstanz | Dienststelle für Strassenverkehr |
Auswirkungen der Nichtbescheidung | Wird abgewiesen |
Ausschöpfung des Verwaltungsverfahrens | Der Beschluss beendet das Verfahren |
Ressource | Abhilfegesuch und verwaltungsgerichtliche Klage . |
Ajuntament de Palma
Plaça
de Santa Eulàlia
9.
07001
Palma
(Illes Balears)
Telefon: 010 / 971225900 / 630308226
E-Mail: ajuntament@palma.cat