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Antrag auf Ausstellung einer kommunalen Taxikonzession

Wer kann den Antrag stellen? Natürliche Personen können diesen Antrag stellen
Einzureichende Unterlagen
  • Ausgefülltes allgemeines Antragsformular, in dem die Daten des Antragstellers angegeben werden (Adresse, Telefonnummer, etc.)
  • Fotokopie des Ausweises (DNI, NIE oder Reisepass) oder eines entsprechenden Dokuments gem. den Vorschriften des Ausländerrechts.
  • Zwei (2) Passfotos des Antragstellers.
  • Fotokopie des Führerscheins der Klasse B2 oder höherer Klasse oder des Führerscheins der Klasse B, welche durch eine Genhemigung für das Lenken von öffentlichen Verkehrsmitteln für die Beförderung von Passagieren (BTP) ergänzt wird.
  • Ärztliches Attest indem bescheinigt wird, dass der Antragsteller an keiner ansteckenden Krankheit oder körperlichen Behinderung leidet, die ihn bei der normalen Ausübung seines Berufs beeinträchtigen könnten.
  • Das Zertifikat zur Bescheinigung der körperlichen und geistigen Eignung des Antragstellers, die für die Ausstellung der sog. BTP Genehmigung erforderlich ist, ist dem vorgenannten Attest gleichwertig. Diese Bescheinigung ist 6 Monate gültig.
  • Zahlungsbestätigung der Gemeindegebühr für die Durchführung der Eignungsprüfung, die vor der Gewährung der kommunalen Taxikonzession erforderlich wird. Der erforderliche Zahlungsbescheid für die Zahlung der Gebühr wird bei den OAC ausgestellt. 
  • Nachweis über ausreichende Kenntnisse in der katalanischen Sprache gemäss Artikel 28.1.f der Gemeindeverordnung über den öffentlichen Personenverkehr und Nebentätigkeiten. Dieser Nachweis kann durch das Bestehen einer Prüfung ersetzt werden, in der die mündlichen Fähigkeiten und die Lesefähigkeit in der katalanischen Sprache bewiesen werden.
Wo kann der Antrag gestellt werden? Der Antrag kann bei jedem beliebigen OAC Bürgerbüro (Meldestelle) eingereicht werden.
 
Der Antrag kann bei der Dienststelle für Strassenverkehr abgeholt werden. 
Gebühr und Zahlungsmodalität

Die Gebühr für die Prüfung ist in der Ausführungsverordnung der Gemeinde für Steuern für das laufende Jahr festgelegt, Konzept 311,04, Gebühr 2.
 
Zahlungsort: Der Gebührenbescheid zur Entrichtung der Zahlungsgebühr wird in den Bürgerbüros (OAC) ausgestellt.

Gesetzliche Regelung
  • Gemeindeverordnung zur Regelung öffentlicher Verkehrsmittel zur Beförderung von Passagieren sowie zusätzlicher Diensleistungen (Taxen).
     
Wer bearbeitet den Antrag?

Dienststelle für Strassenverkehr
(Sección de Transportes)
Avda. Sant Ferran (Ecke C/ Son Dameto).
Gebäude der Lokalpolizei.
Tel.: 971 22 55 22
Fax: 971 28 25 65
E-Mail: transit@palma.es

Art der Verfahrenseinleitung Antrag durch den Betroffenen
Anforderungen
  • Der Antragsteller muss das gesetzliche Mindestalter erreicht haben.
  • Der Antragsteller muss einen Führerschein der Klasse B2 (oder höher) besitzen oder einen Führerschein der Klasse B, der durch die Klasse BTP ergänzt wird (Genehmigung für das Lenken öffentlicher Verkehrsmittel).
  • Der Antragsteller darf an keiner ansteckenden Krankheit noch an einer körperlichen Behinderung leiden, die ihn bei der normalen Ausübung seines Berufs beeinträchtigen könnte.
Entscheidungsinstanz

Dienststelle für Strassenverkehr
(Sección de Transportes)
Avda. Sant Ferran (Ecke C/ Son Dameto).
Gebäude der Lokalpolizei.
Tel.: 971 22 55 22
Fax: 971 28 25 65
E-Mail: transit@palma.es

Auswirkungen der Nichtbescheidung Wird abgewiesen
Ausschöpfung des Verwaltungsverfahrens Der Beschluss beendet das Verfahren
Ressource Abhilfegesuch und verwaltungsgerichtliche Klage.  
Bemerkungen

Für den Erhalt einer Taxikonzession müssen Sie eine Prüfung ablegen und bestehen. 
Der im Rahmen dieses Verfahrens gestellte Antrag gibt dem Antragsteller das Recht, an zwei aufeinanderfolgenden Prüfungsterminen teilzunehmen. 

Nichtsdestotrotz hängt die Gebühr für die Teilnahme an der Eignungsprüfung von den Prüfungsbedingungen ab.
 
Die Anträge auf Teilnahme bei einer Eignungsprüfung, einschl. der Anträge, die als Nachweis über die Zahlungsbestätigung der Gebühr für die Teilnahme an einer zweiten Prüfung eingereicht werden, können bis zum Donnerstag vor dem Prüfungsdatum eingereicht werden.

Der Antrag im Rahmen dieses Verfahrens gibt dem Antragsteller das Recht, an zwei Prüfungen teilzunehmen.

Weitere Informationen

Wann finden die Eignungsprüfungen statt?
Die Prüfungen finden alle zwei Monate statt. Somit finden 6 Prüfungstermine im Jahr statt: im Februar, April, Juni, August, Oktober und Dezember. Die Prüfungen finden am ersten Dienstag der o.g. Monate statt, ausser der besagte Dienstag fällt auf einen Feiertag. In diesem Fall findet die Prüfung am  nächsten Dienstag, der ein Werktag ist, statt. 
 
Wie schaut der Ablauf der Prüfung aus?
Um eine Antwort auf diese Frage zu erhalten kontaktieren Sie bitte die Dienststelle für Verkehr, Av. Sant Ferran, Ecke C/Son Dameto, (im Gebäude der Lokalpolizei). Dort wird Ihnen ein Dokument mit den gesamten Einzelheiten zur Verfügung gestellt.
 
Wo findet die Prüfung statt? Im Gebäude der Lokalpolizei, 1. Etage um 10:00 Uhr morgens.
Bitte bringen Sie Ihren Ausweis und einen aktuellen Stadtplan von Palma zur Prüfung mit (letzterer ist für die Durchführung einiger Prüfungsaufgaben erforderlich).  

18 Januar 2023

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