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Antrag auf Übertragung von Taxi-Lizenzen

Wer kann den Antrag stellen? Der Antrag kann von einer natürlichen Person gestellt werden
Einzureichende Unterlagen
  • Das für dieses Verfahren spezifisch vorgesehene Allgemeine ausgefüllte Antragsformular. 
  • Fotokopie des Ausweises (DNI) der Person, die die Lizenz überträgt, sowie der Person, auf die die Lizenz übertragen wird.
  • Zwei (2) Passfotos des Lizenznehmers.
  • Dokument (Original) als Nachweis über das Eigentum der Lizenz.
  • Eidesstattliche Erklärung des Lizenznehmers, dass er/sie alle erforderlichen Bedingungen für die Übertragung der Lizenz erfüllt
  • Eidesstattliche Erklärung der Person, die die Lizenz überträgt, dass die Lizenz von jeglicher Belastung frei ist (nur bei einer Lizenzübertragung zwischen Lebenden).
  • Zahlungsnachweis der Gebühr.
  • Kopie der Zulassung des Fahrzeugs, auf das die Taxilizenz übertragen werden soll.


Wo kann der Antrag gestellt werden?

Der Antrag kann bei jedem beliebigen OAC Bürgerbüro (Meldestelle) eingereicht werden

Die Übertragungsunterlagen können bei der  Dienststelle für Strassenverkehr abgeholt werden.

Frist für die Abwicklung des Verfahrens Die Frist für die Abwicklung des Verfahrens beträgt 3 monate
Gebühr und Zahlungsmodalität

Die Gebühr für die verwaltungstechnische Bearbeitung des Antrags ist in der Ausführungsverordnung der Gemeinde für Steuern des laufenden Jahres festgelegt (Konzept 311-00).
Die Zahlung der Gebühr kann bei jedem beliebigen UIAP Bürgerbüro (Meldestelle) erfolgen

Gesetzliche Regelung
  • Gemeindeverordnung zur Regelung öffentlicher Verkehrsmittel zur Beförderung von Passagieren sowie zusätzlicher Diensleistungen (Taxen).
Wer bearbeitet den Antrag?

Dienststelle für Strassenverkehr
(Sección de Transportes.)
Avda. Sant Ferran (Ecke C/ Son Dameto).
Gebäude der Lokalpolizei.
Tel.: 971 22 55 22
Fax: 971 28 25 65
E-Mail: transit@palma.es
 

Art der Verfahrenseinleitung Antrag durch den Betroffenen
Anforderungen
  • Die Person, die die Taxi-Lizenz überträgt, muss Eigentümer der Taxi-Lizenz sein.
  • Die Person, auf die die Lizenz übertragen wird, muss die Auflagen der eidesstattlichen Erklärung erfüllen: (d.h. die Rechtsfähigkeit besitzen zu handeln und Aufträge zu vergeben, die Zahlung aller fälligen Steuerverpflichtungen geleistet zu haben, die von der derzeit gültigen Gesetzgebung vorgeschriebenen gesellschaftlichen Verpflichtungen und Arbeitspflichten erfüllt haben, die Berufsbefähigungsbestimmungen eingehalten zu haben, die Ehrbarkeit sowie Wirtschaftskraft besitzen und der erworbenen Taxilizenz ein Fahrzeug zuzuordnen gem. den Vorschriften des Kapitels 5, Titel II der gültigen städtischen Verordnung für öffentliche Verkehrsmittel.)
     
Entscheidungsinstanz

Dienststelle für Strassenverkehr
(Sección de Transportes.)
Avda. Sant Ferran (Ecke C/ Son Dameto).
Gebäude der Lokalpolizei.
Tel.: 971 22 55 22
Fax: 971 28 25 65
E-Mail: transit@palma.es
 

Auswirkungen der Nichtbescheidung Wird abgeschätzt
Ausschöpfung des Verwaltungsverfahrens Der Beschluss beendet das Verfahren
Ressource Abhilfegesuch und verwaltungsgerichtliche Klage.
Weitere Informationen Dieses Verfahren findet Anwendung bei der Übertragung einer Lizenz zwischen lebenden Personen sowie bei einer Übertragung der Lizenz bei Todesfall. 
DOKUMENTEN-DOWNLOAD
9 April 2021

Ajuntament de Palma
Platz de Santa Eulàlia 9. 07001 Palma (Illes Balears)
Telefon: 010 / 971225900 / 630308226
E-Mail: ajuntament@palma.cat