Startseite -> Rathausvollversammlung
Wer kann den Antrag stellen? | Der Antrag kann von einer natürlichen Person gestellt werden |
Einzureichende Unterlagen | Erforderliche Unterlagen zu Beginn des Verfahrens:
Erforderliche Unterlagen zu einem späteren Zeitpunkt des Verfahrens:
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Wo kann der Antrag gestellt werden? | Der Antrag kann bei jedem beliebigen OAC Bürgerbüro (Meldestelle) eingereicht werden Bei der Dienststelle für Strassenverkehr, Avda. Sant Ferran (Ecke C/ Son Dameto), im Gebäude der Lokalpolizei (2. Etage) |
Gesetzliche Regelung |
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Wer bearbeitet den Antrag? | Dienststelle für Strassenverkehr (Sección de Circulación) Avda. Sant Ferran (Ecke C/ Son Dameto). Gebäude der Lokalpolizei Tel.: 971 22 55 22 - 971 22 55 00 (ext. 2405) Fax: 971 28 25 65 E-mail: transit@palma.es |
Art der Verfahrenseinleitung | Antrag durch den Betroffenen |
Anforderungen |
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Entscheidungsinstanz | Dienststelle für Strassenverkehr (Sección de Circulación) Avda. Sant Ferran (Ecke C/ Son Dameto). Gebäude der Lokalpolizei Tel.: 971 22 55 22 - 971 22 55 00 (ext. 2405) Fax: 971 28 25 65 E-mail: transit@palma.es |
Bemerkungen | Es fallen weder Gebühren noch Steuern an. Die ACIRE Karte für den Zugang zu Garagen und für den Zugang in bestimmten Fällen genehmigt lediglich die Durchfahrt durch das ACIRE-Gebiet in der sich die Garage befindet oder in bestimmten Fällen, für die eine Genehmigung erteilt worden ist. Die Karte (Genehmigung) wird 5 Jahre gültig sein. Was gilt als aussergewöhnlicher Fall? |
Weitere Informationen | |
Ajuntament de Palma
Plaça
de Santa Eulàlia
9.
07001
Palma
(Illes Balears)
Telefon: 010 / 971225900 / 630308226
E-Mail: ajuntament@palma.cat