Startseite -> Rathausvollversammlung

Antrag auf Genehmigung einer ACIRE-Karte zur Durchfahrt durch den ACIRE-Bereich, in dem sich ein Geschäftslokal oder Gewerbebetrieb befindet

Wer kann den Antrag stellen? Jeder kann den Antrag stellen
Einzureichende Unterlagen

Unterlagen, die zu Beginn des Verfahrens erforderlich sind:

  • ACIRE/ORA Antragsformular
  • Fotokopie des Ausweises (DNI) des Gewerbeinhabers (im Falle einer natürlichen Person).
  • Fotokopie der Gründungsurkunde (Escritura) des Gewerbes (im Falle einer juristischen Person).
  • Fotokopie des Ausweises (DNI) des Stellvertreters des Gewerbes (im Falle einer juristischen Person)
  • Fotokopie der Zulassung des Fahrzeuges  (Eigentümer des Fahrzeuges und der Lizenzeigentümer der Gewerbetätigkeit muss die gleiche Person sein.) Ausnahmen werden nur in aussergewöhnlichen Fällen gemacht: bei Angestellten des Geschäfts, bei Gesellschaften, etc.
  • Nachweis über das Eigentum der Gewerbetätigkeit, des Geschäftslokals oder des Büros, dessen Geschäftssitz sich im ACIRE Bereich befindet. Für diesen Zweck muss eine Fotokopie des bezahlten Steuerbescheids der Gewerbesteuer (Impuesto de Actividades Económicas, IAE) des vergangenen Jahres vorgelegt werden oder eine vom Finanzamt ausgestellte Bescheinigung über die für das laufende Jahr erfolgte Gewerbesteueranmeldung. Auf diesem Dokument muss die Adresse des Gewerbes erscheinen.  
     

Erforderliche Unterlagen zu einem späteren Zeitpunkt des Verfahrens:

  • - BEI ANTRAG AUF ERNEUERUNG: sollten keine Änderungen stattgefunden haben, muss die abgelaufene Genehmigung (ACIRE-Karte) zurückgegeben werden. Ausserdem muss die Bescheinigung über die Gewerbesteueranmeldung ( Impuesto de Actividades Económicas, IAE) für das  Jahr, in dem die Genehmigung erneuert werden soll, vorgelegt werden.   
  • - BEI ÄNDERUNG DES FAHRZEUGS: In diesem Fall müssen Sie die für das vorherige Fahrzeug ausgestellte Karte zurückgeben und eine Fotokopie des Fahrzeugbriefes (Zulassung) des neuen Fahrzeugs einreichen sowie eine Fotokopie des bezahlten Steuerbescheids der Gewerbesteuer (Impuesto de Actividades Económicas, IAE) des vergangenen Jahres vorlegen oder eine vom Finanzamt ausgestellte Bescheinigung über die für das laufende Jahr erfolgte Gewerbesteueranmeldung. 
  • - ABMELDUNG: Die Person muss die Karte (Genehmigung) zurückgeben.
Wo kann der Antrag gestellt werden?
  • Dienststelle für Strassenverkehr
  • Der Antrag kann bei jedem beliebigen OAC Bürgerbüro (Meldestelle) eingereicht werden 
Gesetzliche Regelung
  • Gemeindesatzung über die Verkehrsregelung (Art. 26c und 27c).
     
     
Wer bearbeitet den Antrag?

Dienststelle für Strassenverkehr
(Sección de Circulación)
Avda. Sant Ferran (Ecke C/ Son Dameto).
Gebäude der Lokalpolizei
Tel.: 971 22 55 22 - 971 22 55 00 (ext. 2405)
Fax: 971 28 25 65
E-Mail: transit@palma.es

Art der Verfahrenseinleitung Antrag durch den Betroffenen
Anforderungen
  • Der Antrag kann von einer natürlichen oder juristischen Person gestellt werden, die Inhaber eines Geschäfts im ACIRE-Bereich ist. Im Falle einer juristischen Person, kann die Genehmigung durch ihren Stellvertreter beantragt werden.
     
Entscheidungsinstanz

Dienststelle für Strassenverkehr
(Sección de Circulación)
Avda. Sant Ferran (Ecke C/ Son Dameto).
Gebäude der Lokalpolizei
Tel.: 971 22 55 22 - 971 22 55 00 (ext. 2405)
Fax: 971 28 25 65
E-Mail: transit@palma.es

Bemerkungen

Es fallen weder Gebühren noch Steuern an.
 
Die bewilligte ACIRE-Karte für die Durchfahrt durch den ACIRE-Bereich aus Geschäftsgründen gestattet lediglich die Durchfahrt durch das jeweilige ACIRE-Gebiet, in dem sich das Geschäft oder der  Gewerbebetrieb befindet.
 
Die Karte (Genehmigung) ist 2 Jahre gültig.

Weitere Informationen

Wo beantrage ich die Bescheinigung über das Eigentum der Gewerbetätigkeit? Beim Finanzamt (Delegación de Hacienda).

Wo kann die ACIRE Karte beantragt werden? Im Gebäude der Lokalpolizei (2. Etage), bei der Dienststelle für Strassenverkehr (Sección de Circulación), welche sich auf der Avda. Sant Ferran (Ecke C/ Son Dameto) befindet. Bei Vorlage der gesamten Unterlagen und Erfüllung der erforderlichen Bestimmungen wird die Karte sofort ausgestellt. Sie können die Unterlagen ebenfalls bei jedem UIAP-Bürgerbüro einreichen. Falls Sie sich für diese Option entscheiden, müssen Sie dennoch die Karte bei der oben genannten Adresse abholen (im Büro der Lokalpolizei).
 
Kann ich mit der ACIRE-Karte, die mir die Zufahrt aus Geschäftsgründen ermöglicht, im ACIRE-Bereich parken? 
Nein, mit dieser Karte können Sie lediglich durch den ACIRE-Bereich fahren, in dem sich das Geschäft oder der Gewerbebetrieb befindet.

DOKUMENTEN-DOWNLOAD
23 November 2021

Ajuntament de Palma
Platz de Santa Eulàlia 9. 07001 Palma (Illes Balears)
Telefon: 010 / 971225900 / 630308226
E-Mail: ajuntament@palma.cat