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Antrag auf Verkehrszeichen- oder auf Fahrtrichtungswechselbeschilderung

Wer kann den Antrag stellen? Jeder kann den Antrag stellen
Einzureichende Unterlagen
  • Ausgefülltes allgemeines Antragsformular.
  • Dokument, in dem Sie Ihren Antrag genau beschreiben (je nach Fall).
Wo kann der Antrag gestellt werden? Der Antrag kann bei jedem beliebigen OAC Bürgerbüro (Meldestelle) eingereicht werden
Frist für die Abwicklung des Verfahrens Die Frist für die Abwicklung des Verfahrens beträgt 3 monate
Gesetzliche Regelung
  • Gesetz 30/1992 vom 26. November über den gesetzlichen Rahmen für öffentliche Einrichtungen und das Gemeinsame Verwaltungsverfahren
  • Gemeindesatzung zu Verkehrsfragen 
Wer bearbeitet den Antrag?

Dienststelle für Strassenverkehr
(Sección de Circulación)
Avda. Sant Ferran (Ecke C/ Son Dameto).
Gebäude der Lokalpolizei (2. Etage).
Tel.: 971 22 55 22
E-Mail: mobilitat@palma.cat

Art der Verfahrenseinleitung Antrag durch den Betroffenen
Entscheidungsinstanz

Dienststelle für Strassenverkehr
(Sección de Circulación)
Avda. Sant Ferran (Ecke C/ Son Dameto).
Gebäude der Lokalpolizei (2. Etage).
Tel.: 971 22 55 22
E-Mail: mobilitat@palma.cat

Auswirkungen der Nichtbescheidung Wird abgewiesen
Ausschöpfung des Verwaltungsverfahrens Der Beschluss beendet das Verfahren
Ressource Abhilfegesuch und verwaltungsgerichtliche Klage
Bemerkungen

Die Aufstellung von Verkehrszeichen (neue Verkehrszeichen, Ersatz von Verkehrszeichen...) oder Fahrtrichtungswechsel (Umleitung über Strassen...) kann beantragt werden

Der Antrag wird genau auf seinen Nutzen oder seine Notwendigkeit untersucht.

Sollte der Antrag genehmigt werden, wird das Verkehrszeichen errichtet oder der Fahrtrichtungswechsel vorgenommen.

 

DOKUMENTEN-DOWNLOAD
8 April 2021

Ajuntament de Palma
Platz de Santa Eulàlia 9. 07001 Palma (Illes Balears)
Telefon: 010 / 971225900 / 630308226
E-Mail: ajuntament@palma.cat