Startseite -> Formalitäten und Verfahren ohne elektronische Signatur
Wer kann den Antrag stellen? | Jeder kann den Antrag stellen |
Einzureichende Unterlagen |
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Wo kann der Antrag gestellt werden? | Der Antrag kann bei jedem beliebigen OAC Bürgerbüro (Meldestelle) eingereicht werden |
Frist für die Abwicklung des Verfahrens | Die Frist für die Abwicklung des Verfahrens beträgt 3 monate |
Gesetzliche Regelung |
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Wer bearbeitet den Antrag? | Dienststelle für Strassenverkehr |
Art der Verfahrenseinleitung | Antrag durch den Betroffenen |
Entscheidungsinstanz | Dienststelle für Strassenverkehr |
Auswirkungen der Nichtbescheidung | Wird abgewiesen |
Ausschöpfung des Verwaltungsverfahrens | Der Beschluss beendet das Verfahren |
Ressource | Abhilfegesuch und verwaltungsgerichtliche Klage |
Bemerkungen | Die Aufstellung von Verkehrszeichen (neue Verkehrszeichen, Ersatz von Verkehrszeichen...) oder Fahrtrichtungswechsel (Umleitung über Strassen...) kann beantragt werden Der Antrag wird genau auf seinen Nutzen oder seine Notwendigkeit untersucht. Sollte der Antrag genehmigt werden, wird das Verkehrszeichen errichtet oder der Fahrtrichtungswechsel vorgenommen.
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Ajuntament de Palma
Platz
de Santa Eulàlia
9.
07001
Palma
(Illes Balears)
Telefon: 010 / 971225900 / 630308226
E-Mail: ajuntament@palma.cat