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Wer kann den Antrag stellen? | Jeder kann den Antrag stellen |
Einzureichende Unterlagen |
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Wo kann der Antrag gestellt werden? | Der Antrag kann bei jedem beliebigen OAC Bürgerbüro (Meldestelle) eingereicht werden |
Frist für die Abwicklung des Verfahrens | Die Frist für die Abwicklung des Verfahrens beträgt 3 monate |
Gebühr und Zahlungsmodalität | Die Gebühr für die Erbringung von Dienstleistungen an fest angebrachten Strassenverkehrsschildern ist in der Ausführungsverordnung der Gemeinde für Steuern des laufenden Jahres festgelegt. Konzept 312-01 Sollte die Farbe des Schildes auf Grund von Strassenbauarbeiten, die von EMAYA, GESA, etc. durchgeführt wurden, ausgelöscht worden sein, fällt keine Gebühr an. Ein erneuter Anstrich kann telefonisch unter folgender Rufnummer beantragt werden: 971 22 55 22 (Dienststelle für Mobilität) oder unter der Bürgerrufnummer 010. |
Gesetzliche Regelung |
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Wer bearbeitet den Antrag? | Dienststelle für Strassenverkehr |
Art der Verfahrenseinleitung | Antrag durch den Betroffenen |
Anforderungen | Der Antragsteller muss Eigentümer einer Genehmigung auf Halte- und Parkverbot sein |
Entscheidungsinstanz | Dienststelle für Strassenverkehr |
Auswirkungen der Nichtbescheidung | Trifft nicht zu |
Ausschöpfung des Verwaltungsverfahrens | Der Beschluss beendet nicht das Verfahren |
Bemerkungen | Sollte ein Austausch des alten Halte- und Parkverbotsschildes (das vor dem Jahr 2002 ausgestellt wurde) beantragt werden, um dieses durch ein neues Schild mit dem aktuellen Format zu ersetzen und gleichzeitig ein Neuanstrich des Schildes beantragt werden, dann ist dieser Anstrich kostenlos (nur in diesem Fall). |
Ajuntament de Palma
Platz
de Santa Eulàlia
9.
07001
Palma
(Illes Balears)
Telefon: 010 / 971225900 / 630308226
E-Mail: ajuntament@palma.cat