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Bericht über die Einsichtnahme in Unterlagen des Städtebaus

Wer kann den Antrag stellen? Jeder kann diesen Antrag stellen
Einzureichende Unterlagen

Es sind folgende Dokumente einzureichen:

  • Zahlungsbestätigung der Gebühr, falls erforderlich.
  • Plan mit genauer Standortangabe auf dem Flächennutzungsplan PGO-98. Dies kann durch eine Fotokopie des letzten Steuerbescheids (Grundsteuer, IBI) ersetzt werden.
Wo kann der Antrag gestellt werden?

Bei jedem beliebigen OAC Bürgerbüro (Meldestelle).

Der Bericht kann bei folgender Behörde abgeholt werden:
 
Dienststelle für Bauauskunft und städtebauliche Organisation (s. Kontaktdaten)

Frist für die Abwicklung des Verfahrens Die Frist für die Abwicklung des Verfahrens beträgt 3 monate
Gebühr und Zahlungsmodalität Die Gebühr wird von der Ausführungsverordnung der Gemeinde für Steuern für das laufende Jahr festgelegt (je nach Art des beantragten Dokuments: Bescheinigung, Bericht...)
Gesetzliche Regelung
  • Flächennutzungsplan (Plan General de Ordenación, PGO).
  • Bauleitpläne oder gebietsbezogene Pläne höherer Ebene.
  • Besondere Vorschriften und Verordnungen je nach Sachlage.
Wer bearbeitet den Antrag?

Dienststelle für Bauauskunft
(Servicio de Información Urbanística)
Avda. Gabriel Alomar, 18, Erdgeschoss
07006 Palma de Mallorca
Tel.: 971 22 59 00 (Zentrale) / 971 44 94 60
Fax: 971 44 94 10
E-Mail: guia2014@palma.cat (elektronische Übermittlung von Informationen)
 

Art der Verfahrenseinleitung Antrag durch den Betroffenen
Anforderungen Der Antragsteller muss eine Person mit berechtigtem Interesse im Sinne des Artikels 31 von Gesetz 30/1992 sein.
Entscheidungsinstanz

Dienststelle für Bauauskunft
(Servicio de Información Urbanística)
Avda. Gabriel Alomar, 18, Erdgeschoss
07006 Palma de Mallorca
Tel.: 971 22 59 00 (Zentrale) / 971 44 94 60
Fax: 971 44 94 10
E-Mail: guia2014@palma.cat (elektronische Übermittlung von Informationen)
 

Auswirkungen der Nichtbescheidung Trifft nicht zu
Ausschöpfung des Verwaltungsverfahrens Nicht bewertet
Bemerkungen

In welchen Fällen muss eine Gebühr entrichtet werden?
Eine Gebühr wird fällig wenn der Antragsteller einen Antrag auf Ausstellung von rechtswirksamen Dokumenten stellt. Je nach Art der beantragten Dokumente muss der Antragsteller die Gebühr bereits bei Antragstellung oder erst bei Empfang der Dokumente entrichten.
Sollten Sie allerdings nur Information benötigen, so ist dieser Dienst kostenlos. Anfrage von Informationen per E-Mail ( guia2014@palma.cat ) sind ebenfalls kostenlos. Allerdings sind die per E-Mail zugesandten Informationen nicht rechtswirksam, sondern dienen nur zu Informationszwecken

Weitere Informationen Auf dem Antrag muss die Strasse, Hausnummer und Postleitzahl des Geschäftslokals oder der Wohnung angegeben werden.
 
Der Antragsteller muss eine Telefonnummer für Kontaktzwecke angeben und alle Unterlagen unterzeichnen.
 
Der Flächennutzungsplan PGOU steht Ihnen bei der Dienststelle für Bauauskunft und städtebauliche Organisation (Servei d'Organització i Informació Urbanística) oder auf der Webseite  www.palmademallorca.es zur Verfügung.
DOKUMENTEN-DOWNLOAD
29 Juni 2020

Ajuntament de Palma
Platz de Santa Eulàlia 9. 07001 Palma (Illes Balears)
Telefon: 010 / 971225900 / 630308226
E-Mail: ajuntament@palma.cat