Wer kann den Antrag stellen? | Folgende Personen können den Antrag stellen: natürliche Personen, juristische Personen, etc |
Einzureichende Unterlagen | Es sind folgende Dokumente einzureichen:
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Wo kann der Antrag gestellt werden? | Dieser Antrag kann bei jedem OAC Bürgerbüro (Meldestelle) eingereicht werden |
Frist für die Abwicklung des Verfahrens | Die Frist für die Abwicklung des Verfahrens beträgt 2 monate |
Gebühr und Zahlungsmodalität | Es sind zwei verschiedene Arten von Gebühren zu unterscheiden, je nachdem ob es sich um städtisches Bauland oder um landwirtschaftlichen Boden handelt:
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Gesetzliche Regelung |
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Wer bearbeitet den Antrag? | ABTEILUNG FÜR DIE BEARBEITUNG STÄDTEBAUBEZOGENER ANTRÄGE Tel.: 971 22 59 00 |
Art der Verfahrenseinleitung | Antrag durch den Betroffenen |
Anforderungen | Der Antragsteller muss eine beteiligte Partei im Sinne des Artikels 31 von Gesetz 30/1992 vom 26. November sein. |
Entscheidungsinstanz | ABTEILUNG FÜR DIE BEARBEITUNG STÄDTEBAUBEZOGENER ANTRÄGE Tel.: 971 22 59 00 |
Auswirkungen der Nichtbescheidung | Wird abgewiesen |
Ausschöpfung des Verwaltungsverfahrens | Der Beschluss beendet das Verfahren |
Ressource | Abhilfegesuch und verwaltungsgerichtliche Klage |
Ajuntament de Palma
Platz
de Santa Eulàlia
9.
07001
Palma
(Illes Balears)
Telefon: 010 / 971225900 / 630308226
E-Mail: ajuntament@palma.cat