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Markierung von Baulinien und Gefällstrecken

Wer kann den Antrag stellen? Jede Person kann diesen Antrag stellen
Einzureichende Unterlagen

Es sind folgende Dokumente einzureichen:
- Ausgefülltes Antragsformular.
- Skizze des Gebiets.

Wo kann der Antrag gestellt werden? Dieses Antragsformular kann bei jedem OAC Bürgerbüro (Meldestelle) eingereicht werden
Gebühr und Zahlungsmodalität Gebühr 310-00
Gesetzliche Regelung
Wer bearbeitet den Antrag? ABTEILUNG FÜR DIE BEARBEITUNG  STÄDTEBAUBEZOGENER ANTRÄGE
(SERVEI DE TRAMITACIÓ DE PLANEJAMENT)
 
AV Gabriel Alomar, 18 (5. Etage)
 
Tel. 971 22 59 00
Art der Verfahrenseinleitung Antrag durch den Betroffenen
Anforderungen Den Antrag kann jede Person stellen, die laut Gesetz ein berechtigtes Interesse hat (Artikel 31 von Gesetz 30/1992)
Entscheidungsinstanz ABTEILUNG FÜR DIE BEARBEITUNG  STÄDTEBAUBEZOGENER ANTRÄGE
(SERVEI DE TRAMITACIÓ DE PLANEJAMENT)
 
AV Gabriel Alomar, 18 (5. Etage)
 
Tel. 971 22 59 00
Auswirkungen der Nichtbescheidung Wird abgewiesen
Ausschöpfung des Verwaltungsverfahrens Der Beschluss beendet das Verfahren
Ressource Abhilfegesuch und verwaltungsgerichtliche Klage
DOKUMENTEN-DOWNLOAD
5 Februar 2019

Ajuntament de Palma
Platz de Santa Eulàlia 9. 07001 Palma (Illes Balears)
Telefon: 010 / 971225900 / 630308226
E-Mail: ajuntament@palma.cat