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Allgemeine Erklärung zu Bauvorhaben, die auf Privatinitiative vorgenommen werden

Wer kann den Antrag stellen? Folgende Personen können den Antrag stellen: natürliche Personen, juristische Personen, etc
Einzureichende Unterlagen

Es sind folgende Dokumente einzureichen:

  • ausgefülltes Antragsformular
  • 2 technische Projekte, genehmigt von einer Berufskammer.
  • 2 untersuchung, die eine Anpassung an das ländliche Umfeld nachweist. 
  • 2 untersuchung über die Auswirkungen auf die Umwelt.
  • grundbuchauszug als Nachweis über das Eigentum der Grundstücke.
  • zahlung der Kommunalabgabe, die von der steuerrechtlichen Verordnung für das laufende Jahr festgesetzt wird.
  • nachweis der Vertretungsrechte, sollte dies Anwendung finden
Wo kann der Antrag gestellt werden? Der Antrag kann bei jedem OAC Bürgerbüro (Meldestelle) eingereicht werden
Gebühr und Zahlungsmodalität
Gesetzliche Regelung
  • Gesetz 30/1992 vom 26. November über den gesetzlichen Rahmen für öffentliche Einrichtungen und das gemeinsame Verwaltungsverfahren
  • Gesetz 6/1998 vom 13. April über den Boden und  die Wertbestimmungen.
  • Königliches Dekret 1346/1976 vom 9. April, wodurch der neuverfasste Gesetzestext vom spanischen Boden- und Städteordnungsgesetz verabschiedet wird.
  • Königliches Dekret 2159/1978 vom 23 Juni, wodurch die Planungsverordnung für die Umsetzung und Anwendung des spanischen Gesetzes für Boden- und Städteplanung verabschiedet wird.
  • Gesetz 14/2000 vom 21. Dezember zur Raumordnung (Amtsblatt der Balearen BOIB Nr. 157 ext., vom 27. Dezember 2000).  
  • Gesetz 6/1997 vom 8. Juli zum landwirtschaftlichen Boden der Balearen.
  • Landesplan vom 1. Januar 2005.
  • Flächennutzungsplan von Palma (PGOU - Plan General de Ordenación Urbana de Palma). 
  • Gesetz 11/2006 vom 14. September über die Bewertung der Umweltauswirkungen sowie über die strategischen Bewertungen der Umweltauswirkungen auf den Balearen.
  • Jede weitere Verordnung, die Anwendung finden könnte.
     
Wer bearbeitet den Antrag? ABTEILUNG FÜR DIE BEARBEITUNG  STÄDTEBAUBEZOGENER ANTRÄGE
(SERVEI DE TRAMITACIÓ DE PLANEJAMENT)
 
AV Gabriel Alomar, 18 - 5. Etage
 
Tel. 971 22 59 00
Art der Verfahrenseinleitung Antrag durch den Betroffenen
Anforderungen Der Antragsteller muss eine Person mit berechtigtem Interesse im Sinne des Artikels 31 von Gesetz 30/1992 sein.
Entscheidungsinstanz ABTEILUNG FÜR DIE BEARBEITUNG  STÄDTEBAUBEZOGENER ANTRÄGE
(SERVEI DE TRAMITACIÓ DE PLANEJAMENT)
 
AV Gabriel Alomar, 18 - 5. Etage
 
Tel. 971 22 59 00
Auswirkungen der Nichtbescheidung Wird abgewiesen
Weitere Informationen Für die Durchführung von Massnahmen auf ländlichem Grund und Boden, die von den auf diesen Grundstücken üblicherweise zugelassenen Massnahmen abweichen (unter üblicherweise zugelassene Massnahmen auf ländlichen Grundstücken versteht man: landwirtschaftliche Tätigkeiten, forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die Jagdtätigkeit und viehwirtschaftliche Tätigkeiten) und auch von Massnahmen der Einfamilienhäuser abweichen, wie beispielsweise Golfplätze, Reiterhöfe, Sportanlagen, Hotels, Restaurants, Projekte zur elektrischen Verkabelung, Anbringung photovoltaischer Paneele, etc, muss man die entsprechende Allgemeine Erklärung abgeben. 
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5 Februar 2019

Ajuntament de Palma
Platz de Santa Eulàlia 9. 07001 Palma (Illes Balears)
Telefon: 010 / 971225900 / 630308226
E-Mail: ajuntament@palma.cat