Wer kann den Antrag stellen? | Folgende Personen können den Antrag stellen: natürliche Personen, juristische Personen, etc |
Einzureichende Unterlagen | Es sind folgende Dokumente einzureichen:
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Wo kann der Antrag gestellt werden? | Der Antrag kann bei jedem OAC Bürgerbüro (Meldestelle) eingereicht werden |
Gebühr und Zahlungsmodalität | |
Gesetzliche Regelung |
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Wer bearbeitet den Antrag? | ABTEILUNG FÜR DIE BEARBEITUNG STÄDTEBAUBEZOGENER ANTRÄGE (SERVEI DE TRAMITACIÓ DE PLANEJAMENT) AV Gabriel Alomar, 18 - 5. Etage Tel. 971 22 59 00 |
Art der Verfahrenseinleitung | Antrag durch den Betroffenen |
Anforderungen | Der Antragsteller muss eine Person mit berechtigtem Interesse im Sinne des Artikels 31 von Gesetz 30/1992 sein. |
Entscheidungsinstanz | ABTEILUNG FÜR DIE BEARBEITUNG STÄDTEBAUBEZOGENER ANTRÄGE (SERVEI DE TRAMITACIÓ DE PLANEJAMENT) AV Gabriel Alomar, 18 - 5. Etage Tel. 971 22 59 00 |
Auswirkungen der Nichtbescheidung | Wird abgewiesen |
Weitere Informationen | Für die Durchführung von Massnahmen auf ländlichem Grund und Boden, die von den auf diesen Grundstücken üblicherweise zugelassenen Massnahmen abweichen (unter üblicherweise zugelassene Massnahmen auf ländlichen Grundstücken versteht man: landwirtschaftliche Tätigkeiten, forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die Jagdtätigkeit und viehwirtschaftliche Tätigkeiten) und auch von Massnahmen der Einfamilienhäuser abweichen, wie beispielsweise Golfplätze, Reiterhöfe, Sportanlagen, Hotels, Restaurants, Projekte zur elektrischen Verkabelung, Anbringung photovoltaischer Paneele, etc, muss man die entsprechende Allgemeine Erklärung abgeben. |
Ajuntament de Palma
Platz
de Santa Eulàlia
9.
07001
Palma
(Illes Balears)
Telefon: 010 / 971225900 / 630308226
E-Mail: ajuntament@palma.cat