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Abgrenzung des Erschließungsgebiets auf Privatinitiative

Wer kann den Antrag stellen? Jeder kann den Antrag stellen
Einzureichende Unterlagen

Es sind folgende Dokumente einzureichen:

  • Ausgefülltes Antragsformular
  • Technisches Projekt, welches von einer Berufskammer genehmigt  wurde
  • Grundbuchauszug als Nachweis über das Eigentum des Grundstücks. 
  • Zahlungsbestätigung der kommunalen Abgabe, die in der Ausführungsverordnung der Gemeinde für Steuern des laufenden Jahres festgelegt ist.
  • Übersicht der Eigentümer, die vom Umfang der Massnahmen betroffen sind 
  • Nachweis über die Vertretungsbefugnis, sollte dies zutreffen.
Wo kann der Antrag gestellt werden? Dieser Antrag kann bei jedem OAC Bürgerbüro (Meldestelle) eingereicht werden
Gebühr und Zahlungsmodalität
Gesetzliche Regelung
  • Gesetz 30/1992 vom 26. November über den gesetzlichen Rahmen für öffentliche Einrichtungen und das gemeinsame Verwaltungsverfahren
  • Gesetz 6/1998 vom 13. April über den Boden und Wertbestimmungen.
  • Königliches Dekret 1346/1976 vom 9. April, wodurch der neuverfasste Gesetzestext vom spanischen Boden- und Städteordnungsgesetz verabschiedet wird.
  • Königliches Dekret 2159/1978, vom 23 Juni, wodurch die Planungsverordnung für die Umsetzung und Anwendung des spanischen Gesetzes für Boden- und Städteplanung verabschiedet wird.
  • Gesetz 14/2000 vom 21. Dezember zur Raumordnung (Amtsblatt der Balearen BOIB Nr. 157 ext., vom 27. Dezember 2000).  
  • Landesplan vom 1. Januar 2005.
  • Flächennutzungsplan von Palma (PGOU - Plan General de Ordenación Urbana de Palma). 
  • Weitere Vorschriften je nach Sache
Wer bearbeitet den Antrag? ABTEILUNG FÜR DIE BEARBEITUNG  STÄDTEBAUBEZOGENER ANTRÄGE
(SERVEI DE TRAMITACIÓ DE PLANEJAMENT)
 
Av. Gabriel Alomar, Nr. 18, 5. Etage
 
Tel.: 971 22 59 00
Art der Verfahrenseinleitung Antrag durch den Betroffenen
Anforderungen Der Antrag kann von den Eigentümern der Grundstücke gestellt werden
Entscheidungsinstanz ABTEILUNG FÜR DIE BEARBEITUNG  STÄDTEBAUBEZOGENER ANTRÄGE
(SERVEI DE TRAMITACIÓ DE PLANEJAMENT)
 
Av. Gabriel Alomar, Nr. 18, 5. Etage
 
Tel.: 971 22 59 00
Auswirkungen der Nichtbescheidung Wird abgewiesen
Ausschöpfung des Verwaltungsverfahrens Der Beschluss beendet das Verfahren
Ressource Abhilfegesuch und verwaltungsgerichtliche Klage
Bemerkungen

Es werden verschiedene Fristen festgelegt: 3 Monate für die Erstgenehmigung und 6 Monate für die endgültige Genehmigung, mit der Möglichkeit der Surrogation vor dem Inselrat (Consell).

DOKUMENTEN-DOWNLOAD
6 Februar 2019

Ajuntament de Palma
Platz de Santa Eulàlia 9. 07001 Palma (Illes Balears)
Telefon: 010 / 971225900 / 630308226
E-Mail: ajuntament@palma.cat