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Wer kann den Antrag stellen? | Jeder kann den Antrag stellen |
Einzureichende Unterlagen | Es sind folgende Dokumente einzureichen:
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Wo kann der Antrag gestellt werden? | Dieser Antrag kann bei jedem OAC Bürgerbüro (Meldestelle) eingereicht werden |
Gebühr und Zahlungsmodalität | |
Gesetzliche Regelung |
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Wer bearbeitet den Antrag? | ABTEILUNG FÜR DIE BEARBEITUNG STÄDTEBAUBEZOGENER ANTRÄGE (SERVEI DE TRAMITACIÓ DE PLANEJAMENT) Av. Gabriel Alomar, Nr. 18, 5. Etage Tel.: 971 22 59 00 |
Art der Verfahrenseinleitung | Antrag durch den Betroffenen |
Anforderungen | Der Antrag kann von den Eigentümern der Grundstücke gestellt werden |
Entscheidungsinstanz | ABTEILUNG FÜR DIE BEARBEITUNG STÄDTEBAUBEZOGENER ANTRÄGE (SERVEI DE TRAMITACIÓ DE PLANEJAMENT) Av. Gabriel Alomar, Nr. 18, 5. Etage Tel.: 971 22 59 00 |
Auswirkungen der Nichtbescheidung | Wird abgewiesen |
Ausschöpfung des Verwaltungsverfahrens | Der Beschluss beendet das Verfahren |
Ressource | Abhilfegesuch und verwaltungsgerichtliche Klage |
Bemerkungen | Es werden verschiedene Fristen festgelegt: 3 Monate für die Erstgenehmigung und 6 Monate für die endgültige Genehmigung, mit der Möglichkeit der Surrogation vor dem Inselrat (Consell). |
Ajuntament de Palma
Platz
de Santa Eulàlia
9.
07001
Palma
(Illes Balears)
Telefon: 010 / 971225900 / 630308226
E-Mail: ajuntament@palma.cat