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Wer kann den Antrag stellen? | Jeder kann diesen Antrag stellen |
Einzureichende Unterlagen | Es sind folgende Dokumente einzureichen:
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Wo kann der Antrag gestellt werden? | Der Antrag kann bei jedem beliebigen OAC Bürgerbüro (Meldestelle) eingereicht werden. |
Gesetzliche Regelung |
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Wer bearbeitet den Antrag? | ABTEILUNG FÜR DIE BEARBEITUNG STÄDTEBAUBEZOGENER ANTRÄGE (SERVEI DE TRAMITACIÓ DE PLANEJAMENT) Av. Gabriel Alomar, Nr. 18, 5. Etage Tel. 971 22 59 00 |
Art der Verfahrenseinleitung | Antrag durch den Betroffenen |
Anforderungen | Der Antragsteller muss eine Person mit berechtigtem Interesse im Sinne des Artikels 31 von Gesetz 30/1992 sein. |
Entscheidungsinstanz | ABTEILUNG FÜR DIE BEARBEITUNG STÄDTEBAUBEZOGENER ANTRÄGE (SERVEI DE TRAMITACIÓ DE PLANEJAMENT) Av. Gabriel Alomar, Nr. 18, 5. Etage Tel. 971 22 59 00 |
Ausschöpfung des Verwaltungsverfahrens | Der Beschluss beendet das Verfahren |
Ressource | Abhilfegesuch und verwaltungsgerichtliche Klage |
Bemerkungen | |
Weitere Informationen | Der Teilbebauungsplan ist das Instrument für die Entwicklung und Konkretisierung der städtebaulichen Ordnung, der das System zur Planung von Bauland vollendet, ausgenommen die Ausarbeitung von Detailausführungen des Bebauungplans Es werden verschiedene Fristen festgelegt: 3 Monate für die Erstgenehmigung durch den Stadtrat des Rathauses und 6 Monate für die endgültige Genehmigung. |
Ajuntament de Palma
Platz
de Santa Eulàlia
9.
07001
Palma
(Illes Balears)
Telefon: 010 / 971225900 / 630308226
E-Mail: ajuntament@palma.cat