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Teilbebauungsplan auf Privatinitiative

Wer kann den Antrag stellen? Jeder kann diesen Antrag stellen
Einzureichende Unterlagen

Es sind folgende Dokumente einzureichen:

  • Ausgefülltes Antragsformular.
  • Technisches Projekt, welches von einer Berufskammer genehmigt  wurde
  • Untersuchung der Auswirkungen auf die Umwelt.
  • Übersicht der Eigentümer, die vom Umfang der Massnahmen betroffen sind 
  • Grundbuchauszug als Nachweis über das Eigentum des Grundstücks. 
  • Zahlungsbestätigung der kommunalen Abgabe, die in der Ausführungsverordnung der Gemeinde für Steuern des laufenden Jahres festgelegt ist.
  • Nachweis über die Vertretungsbefugnis, sollte dies zutreffen.
Wo kann der Antrag gestellt werden? Der Antrag kann bei jedem beliebigen OAC Bürgerbüro (Meldestelle) eingereicht werden.  
Gesetzliche Regelung
  • Gesetz 30/1992 vom 26. November über den gesetzlichen Rahmen für öffentliche Einrichtungen und das gemeinsame Verwaltungsverfahren
  • Gesetz 6/1998 vom 13. April über den Boden und Wertbestimmungen.
  • Königliches Dekret 1346/1976 vom 9. April, wodurch der neuverfasste Gesetzestext vom spanischen Boden- und Städteordnungsgesetz verabschiedet wird.
  • Königliches Dekret 2159/1978 vom 23 Juni, wodurch die Planungsverordnung für die Umsetzung und Anwendung des spanischen Gesetzes für Boden- und Städteplanung verabschiedet wird.
  • Gesetz 14/2000 vom 21. Dezember zur Raumordnung (Amtsblatt der Balearen BOIB Nr. 157 ext., vom 27. Dezember 2000).  
  • Landesplan vom 1. Januar 2005.
  • Flächennutzungsplan von Palma (PGOU - Plan General de Ordenación Urbana de Palma). 
  • Gesetz 11/2006 vom 14. September über die Bewertung der Umweltauswirkungen sowie über die strategischen Bewertungen der Umweltauswirkungen auf den Balearen.
  • Weitere städtische Verordnungen, je nach Sache.
Wer bearbeitet den Antrag? ABTEILUNG FÜR DIE BEARBEITUNG  STÄDTEBAUBEZOGENER ANTRÄGE
(SERVEI DE TRAMITACIÓ DE PLANEJAMENT)
 
Av. Gabriel Alomar, Nr. 18, 5. Etage
 
Tel. 971 22 59 00
Art der Verfahrenseinleitung Antrag durch den Betroffenen
Anforderungen Der Antragsteller muss eine Person mit berechtigtem Interesse im Sinne des Artikels 31 von Gesetz 30/1992 sein.
Entscheidungsinstanz ABTEILUNG FÜR DIE BEARBEITUNG  STÄDTEBAUBEZOGENER ANTRÄGE
(SERVEI DE TRAMITACIÓ DE PLANEJAMENT)
 
Av. Gabriel Alomar, Nr. 18, 5. Etage
 
Tel. 971 22 59 00
Ausschöpfung des Verwaltungsverfahrens Der Beschluss beendet das Verfahren
Ressource Abhilfegesuch und verwaltungsgerichtliche Klage
Bemerkungen
Weitere Informationen

Der Teilbebauungsplan ist das Instrument für die Entwicklung und Konkretisierung der städtebaulichen Ordnung, der das System zur Planung von Bauland vollendet, ausgenommen die Ausarbeitung von Detailausführungen des Bebauungplans

Es werden verschiedene Fristen festgelegt: 3 Monate für die Erstgenehmigung durch den Stadtrat des Rathauses und 6 Monate für die endgültige Genehmigung.

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5 Februar 2019

Ajuntament de Palma
Platz de Santa Eulàlia 9. 07001 Palma (Illes Balears)
Telefon: 010 / 971225900 / 630308226
E-Mail: ajuntament@palma.cat