Startseite -> Rathausvollversammlung
Wer kann den Antrag stellen? | Jeder kann den Antrag stellen |
Einzureichende Unterlagen | Es sind folgende Dokumente einzureichen:
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Wo kann der Antrag gestellt werden? | Der Antrag kann bei jedem beliebigen OAC Bürgerbüro (Meldestelle) eingereicht werden. |
Frist für die Abwicklung des Verfahrens | Die Frist für die Abwicklung des Verfahrens beträgt 3 monate |
Gesetzliche Regelung |
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Wer bearbeitet den Antrag? | ABTEILUNG FÜR DIE BEARBEITUNG STÄDTEBAUBEZOGENER ANTRÄGE (SERVEI DE TRAMITACIÓ DE PLANEJAMENT) Av. Gabriel Alomar, Nr. 18, 5. Etage Tel. 971 22 59 00 |
Art der Verfahrenseinleitung | Antrag durch den Betroffenen |
Anforderungen | Der Antragsteller muss eine Person mit berechtigtem Interesse im Sinne des Artikels 31 des Gesetzes 30/1992 sein. |
Entscheidungsinstanz | ABTEILUNG FÜR DIE BEARBEITUNG STÄDTEBAUBEZOGENER ANTRÄGE (SERVEI DE TRAMITACIÓ DE PLANEJAMENT) Av. Gabriel Alomar, Nr. 18, 5. Etage Tel. 971 22 59 00 |
Auswirkungen der Nichtbescheidung | Sin clasificar |
Ausschöpfung des Verwaltungsverfahrens | Der Beschluss beendet das Verfahren |
Ressource | Abhilfegesuch und verwaltungsgerichtliche Klage |
Bemerkungen | Es werden verschiedene Fristen festgelegt: 3 Monate für die Erstgenehmigung durch den Stadtrat des Rathauses, 1 Jahr für die vorläufige Genehmigung (durch den Stadtrat des Rathauses) und 6 Monate für die endgültige Genehmigung durch den Inselrat (Consell Insular). |
Ajuntament de Palma
Platz
de Santa Eulàlia
9.
07001
Palma
(Illes Balears)
Telefon: 010 / 971225900 / 630308226
E-Mail: ajuntament@palma.cat