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Genehmigung für die Nutzung öffentlicher Strassen für die Durchführung dynamischer Werbung

Beschreibung

Verteilung von Werbung in Briefkästen (Briefkastenwerbung):

Jeder, der Briefkastenwerbung durchführen möchte, muss eine Genehmigung für die Nutzung öffentlicher Strassen für die Durchführung dynamischer Werbung  einholen. Ausgenommen hiervon sind Unternehmen, die über die entsprechende Gewerbeerlaubnis zur Durchführung von Kurierdiensten, Werbung o.ä.  verfügen.
 
Die Werbung darf nur in Briefkästen eingeworfen oder im Inneren der Gebäude ausgelegt werden, die kein Hinweisschild "Keine Werbung erlaubt" ("No se admite publicidad") aufweisen. 
 
Persönliche Verteilung von Werbung auf öffentlichen Strassen:

Die Genehmigung für die persönliche Verteilung von Werbung auf öffentlichen Strassen wird lediglich Diskothekeneigentümern und Eigentümern von Tanz- und Flamencobars gewährt. Ausserdem wird eine solche Genehmigung in jenen Fällen erteilt, die in Artikel 11.2 der gültigen städtischen Verordnung für dynamische Werbung erläutert werden.     

Wer kann den Antrag stellen? Jeder kann den Antrag stellen
Einzureichende Unterlagen
  • Ausgefülltes spezifisches Antragsformular zur Antragstellung einer Genehmigung zur Durchführung dynamischer Werbung.
  • Übersicht der vorgeschlagenen PR-Agenten (mit denen der Antragsteller ein Beschäftigungsverhältnis hat), mit Angabe von Vor- und Nachname, Ausweisnummer (DNI) und Adresse der vorgeschlagenen PR-Agenten.  
  • Fotokopie der Anmeldung zur Aufnahme der Gewerbetätigkeit oder Kopie der Anmeldung der Gewerbesteuer (Impuesto sobre Actividades Económicas, IAE), sollte dies Anwendung finden.
  • Nachweis über das Beschäftigungsverhältnis mit den vorgeschlagenen PR-Agenten. 
  • Entwurf der Werbung, die verteilt werden soll.
  • Zahlungsbescheinigung der entsprechenden Gebühren. 
  • Fotokopie der erteilten Genehmigung zur Ausübung der Gewerbetätigkeit des Unternehmens. 
  • Kopie der Steueridentifikationsnummer (NIF) des Unternehmens oder des Antragstellers
  • Kopie des TC-2 Formulars der Sozialversicherung, ergänzt durch ein A-2.2 Formular, sollte dies Anwendung finden.
  • Bescheinigung der Stadtkasse als Nachweis darüber, dass der Antragsteller allen Zahlungsverpflichtungen an das Rathaus von Palma nachgekommen ist (nur bei Verteilung von Werbung per Hand).

*Alle einzureichenden Fotokopien müssen vom städtischen Zentralregister durch Vorlage des Originals beglaubigt worden sein.

Wo kann der Antrag gestellt werden? Der Antrag kann bei jedem beliebigen OAC Bürgerbüro (Meldestelle) eingereicht werden
Frist für die Abwicklung des Verfahrens Die Frist für die Abwicklung des Verfahrens beträgt 3 monate
Gebühr und Zahlungsmodalität

Die Gebühren sind in der Ausführungsverordnung der Gemeinde für Steuern des laufenden Jahres festgelegt.

Gesetzliche Regelung
  • Städtische Verordnung über dynamische Werbung, genehmigt im Rahmen der am 25. September 2003 abgehaltenen Ratssitzung und veröffentlicht im Amtsblatt der Balearen Nr. 148 vom 25. Oktober 2003.
Wer bearbeitet den Antrag? Abteilung für Inneres
(Sección de Gobierno Interior)
Plaza Santa Eulalia, 9 (3. Etage)
07001 Palma de Mallorca
Tel.: 971 22 59 00 (Zentrale)
Art der Verfahrenseinleitung Antrag durch den Betroffenen
Entscheidungsinstanz Abteilung für Inneres
(Sección de Gobierno Interior)
Plaza Santa Eulalia, 9 (3. Etage)
07001 Palma de Mallorca
Tel.: 971 22 59 00 (Zentrale)
Auswirkungen der Nichtbescheidung Wird abgewiesen
Ausschöpfung des Verwaltungsverfahrens Der Beschluss beendet das Verfahren
Ressource Abhilfegesuch und verwaltungsgerichtliche Klage
Bemerkungen

Welche Tätigkeiten sind mit Hinblick auf dynamische Werbung verboten oder strafbar?
Folgende:
 
Die Platzierung von gedrucktem oder grafischem Material, unabhängig von dessen Zweck, an  öffentlichen städtischen Elementen oder Einrichtungen (an Bäumen, Ampeln, Verkehrsschildern, Laternen sowie an anderen öffentlichen Versorgungsdiensten, etc.), an Gebäudefassaden, in Fluren von Gebäuden oder an äusseren Gebäudeelementen, wie z.B. auf Sprechanlagen, auf Briefkästen, an Türen, in Gebäudeeingängen, an Türschwellen, Zäunen, Gebäude- oder Grundstücksmauern. Ausgenommen von diesem Verbot sind jene Stellen oder Elemente, die für solche Platzierungen ausdrücklich vorgesehen sind.

Ebenfalls ist die Platzierung von Werbematerial an Windschutzscheiben oder an anderen Fahrzeugteilen verboten, ebenso wie das Werfen von Werbung.

Ausserdem sind jene Werbemassnahmen verboten, die in Artikel 22 und 33 der gültigen städtischen Verordnung für dynamische Werbung vorgesehen sind.

Weitere Informationen Was ist eine branchenspezifische Genehmigung (Licencia Sectorial)? Es handelt sich hierbei um eine Lizenz, die an Vereinigungen eines bestimmten Gewerbesektors erteilt wird (im Namen der Personen, die die Gewerbetätigkeit vornehmen, für die die Werbung gemacht wird).
DOKUMENTEN-DOWNLOAD
31 März 2021

Ajuntament de Palma
Platz de Santa Eulàlia 9. 07001 Palma (Illes Balears)
Telefon: 010 / 971225900 / 630308226
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