Startseite -> Formalitäten und Verfahren ohne elektronische Signatur
Beschreibung | Wohnungseigentümer, die keine unerwünschte Werbung erhalten möchten, können durch Ausfüllen des beiligenden Formulars das entsprechende Schild beantragen um ihre Rechte bei der Verwaltung zu akkreditieren. |
Wer kann den Antrag stellen? | Der Antrag kann von einer natürlichen Person, von juristischen Personen und Eigentümergemeinschaften gestellt werden. |
Einzureichende Unterlagen | Ausgefülltes Formular für die Antragstellung eines 'Keine Werbung erlaubt'-Schildes ('No se admite publicidad'). Sollte der Antrag von einer rechtmässig gegründeten Eigentümergemeinschaft gestellt werden, müssen ausserdem folgende Unterlagen eingereicht werden:
Sollte der Antrag von einer noch nicht rechtmässig gegründeten Eigentümergemeinschaft gestellt werden, sind ausserdem folgende Unterlagen einzureichen:
Sollte der Antrag von Einfamilienhäusern oder Gesellschaften gestellt werden, reichen Sie bitte ausserdem folgende Dokumente ein:
Alle Fotokopien, die dem Antrag beigefügt werden, müssen vom Gemeinderegister (Registro Municipal) durch Vorlage des Originals beglaubigt werden. |
Wo kann der Antrag gestellt werden? | Der Antrag kann bei jedem beliebigen OAC Bürgerbüro (Meldestelle) eingereicht werden |
Frist für die Abwicklung des Verfahrens | Die Frist für die Abwicklung des Verfahrens beträgt 3 monate |
Gesetzliche Regelung |
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Wer bearbeitet den Antrag? | Abteilung für Inneres (Sección de Gobierno Interior) Plaza Santa Eulalia, 9 (3. Etage) 07001 Palma de Mallorca Tel.: 971 22 59 00 (Zentrale) |
Art der Verfahrenseinleitung | Antrag durch den Betroffenen |
Anforderungen | Der Antrag kann von dem Eigentümer der Immobilie, dem Wohnungseigentümer, dem Mieter oder der Eigentümergemeinschaften gestellt werden. |
Entscheidungsinstanz | Abteilung für Inneres (Sección de Gobierno Interior) Plaza Santa Eulalia, 9 (3. Etage) 07001 Palma de Mallorca Tel.: 971 22 59 00 (Zentrale) |
Auswirkungen der Nichtbescheidung | Trifft nicht zu |
Ausschöpfung des Verwaltungsverfahrens | Der Beschluss beendet nicht das Verfahren |
Bemerkungen | |
Weitere Informationen | Sollte eine Anzeige auf Grund des Erhalts von Werbematerial trotz des Werbeverbotsschildes in der entsprechenden Immobilie erstattet werden, so muss zur Beurkundung der DisziplinSollte eine Anzeige auf Grund des Erhalts von Werbematerial trotz des Werbeverbotsschildes in der entsprechenden Immobilie erstattet werden, so muss zur Beurkundung der Disziplinärakte der Beschwerdeführer (ausser die Anzeige wird von einem Polizeibeamten erstattet) Beweise über den Vorfall vorlegen und sich verpflichten, als Zeuge, sollte dies erforderlich werden, vor Gericht zu erscheinen um ein Verfahren zu eröffnen. Die Dienststelle 'Negociat d'Infraccions Generals' ist für diese Beschwerden zuständig. |
Ajuntament de Palma
Plaça
de Santa Eulàlia
9.
07001
Palma
(Illes Balears)
Telefon: 010 / 971225900 / 630308226
E-Mail: ajuntament@palma.cat