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Genehmigung für die Nutzung der öffentlichen Strasse für die Durchführung von Aktivitäten im Rahmen des San Sebastián Festes

Wer kann den Antrag stellen?

Je nach Art der Aktivität, für die eine Genehmigung beantragt wird:

1. Lagerfeuer: Jeder kann diesen Antrag stellen
2. Verkaufsstand für Nahrungsmittel und Erfrischungsgetränke: Gastronomiebetriebe, Nichtregierungsorganisationen, politische Parteien und gesetzmässig gegründete gemeinnützige Vereine. 
3. Verkaufsstand für Süssigkeiten und Trockenfrüchte: Betreiber der Kirmesstände.
 

 

Einzureichende Unterlagen
  • Ausgefülltes spezifisches Antragsformular für die Durchführung von Aktivitäten im Rahmen des San Sebastián Festes.

 

Wo kann der Antrag gestellt werden? Der Antrag kann bei jedem beliebigen OAC Bürgerbüro (Meldestelle) eingereicht werden
Frist für die Abwicklung des Verfahrens Die Frist für die Abwicklung des Verfahrens beträgt 3 monate
Gesetzliche Regelung
  • Interne Vorschriften.
Wer bearbeitet den Antrag?

Abteilung für Inneres
(Sección de Gobierno Interior)
Plaza Santa Eulalia, 9 (3. Etage)
07001 Palma de Mallorca
Tel.: 971 22 59 00 (Zentrale)

 

Art der Verfahrenseinleitung Antrag durch den Betroffenen
Entscheidungsinstanz

Abteilung für Inneres
(Sección de Gobierno Interior)
Plaza Santa Eulalia, 9 (3. Etage)
07001 Palma de Mallorca
Tel.: 971 22 59 00 (Zentrale)

 

Auswirkungen der Nichtbescheidung Wird abgewiesen
Ausschöpfung des Verwaltungsverfahrens Der Beschluss beendet das Verfahren
Ressource Abhilfegesuch und verwaltungsgerichtliche Klage
Bemerkungen

Das Rathaus von Palma genehmigt weder die Absperrung von Strassen noch stellt es das Material oder die erforderliche Infrastruktur für Lagerfeuer zur Verfügung. Einzige Ausnahme: sollte ein Lagerfeuer im Allgemeininteresse veranstaltet werden.


 

Weitere Informationen

Welche Aktivitäten können auf öffentlichen Strassen im Rahmen des San Sebastià Festes durchgeführt werden (nach Bewilligung der Genehmigung)?

1. Lagerfeuer: eine Genehmigung wird nur für den 19. Januar erteilt (die Nacht vor dem San Sebastià Fest) oder für jene Tage, an denen Feste der Gemeinde geplant sind.
 
2. Verkaufsstand für Nahrungsmittel und Erfrischungsgetränke: eine Genehmigung wird nur an Gastronomiebetriebe erteilt (der Stand muss direkt gegenüber der Fassade des Gastronomiebetriebs aufgebaut sein oder, sollte dies nicht möglich sein, in unmittelbarer Nähe des Gastronomiebetriebs), an Nichtregierungsorganisationen, an politische Parteien und an gesetzmässig gegründete gemeinnützige Vereine.

3. Verkaufsstand für Süssigkeiten und Trockenfrüchte: eine Genehmigung wird nur an Betreiber der Kirmesstände erteilt.

Wo ist die Genehmigung abzuholen? Bei der Abteilung für Inneres, Plaça Santa Eulalia, 9, 3. Etage, zum angegebenen Datum.

DOKUMENTEN-DOWNLOAD
21 Dezember 2022

Ajuntament de Palma
Platz de Santa Eulàlia 9. 07001 Palma (Illes Balears)
Telefon: 010 / 971225900 / 630308226
E-Mail: ajuntament@palma.cat